Keine Ermächtigung zur Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Leuenberger
Die Bundesanwaltschaft wird nicht zur Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Moritz Leuenberger ermächtigt. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 entschieden. Die Bundesanwaltschaft hatte um Entscheid über die Erteilung oder Verweigerung der Ermächtigung wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäss Art. 320 des Strafgesetzbuchs ersucht. Hintergrund des Ermächtigungsgesuchs der Bundesanwaltschaft waren Äusserungen von Alt Bundesrat Moritz Leuenberger in einem am 7. Februar 2021 publizierten Interview zur Praxis der Schweiz hinsichtlich Lösegeldzahlungen in Entführungsfällen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare