Fall Ylenia: Keine Einsicht in Strafakten für die SRG
BGer – Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) erhält keinen Einblick in die Akten des Strafverfahrens zum Fall des 2007 entführten und getöteten Mädchens Ylenia. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der SRG ab. Das Interesse der Angehörigen, die Sache medial ruhen zu lassen und ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht gehen den von der SRG geltend gemachten Interessen vor. (Urteil 1C_33/2020)
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