Covid-19-Impfpflicht
Möglichkeiten und Haftung von privatrechtlichen Arbeitgebern von Gesundheitspersonal
Mit dem Impfstart wurde bei den Gesundheitsinstitutionen die Anforderung einer Impfstrategie deutlich. Der Aufsatz stellt sich der Frage nach Möglichkeiten von privatrechtlichen Arbeitgebern im Gesundheitssektor, eine grosse Covid-19-Impfdurchsatzrate zu erreichen. Des Weiteren wird die Haftungsfrage beleuchtet, wenn privatrechtliche Arbeitgeber eine Covid-19-Impfung für Arbeitnehmer anordnen. Als Konklusion wird ausgeführt, dass eine Impfanordnung zur Erreichung einer hohen Durchimpfungsrate nicht vorteilhaft ist; stattdessen wird empfohlen, die Arbeitnehmer hinsichtlich einer Covid-19-Impfung zu überzeugen und sie zur Impfung zu motivieren.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1. Fragestellung
- 1.2. Abgrenzungen
- 1.2.1. Abgrenzung Impfzwang vs. Impfpflicht
- 1.2.2. Öffentlich-rechtliche vs. privatrechtliche Arbeitgeber im Gesundheitssektor
- 1.2.3. Gesundheitspersonal
- 2. Grundlagen einer Covid-19-Impfpflicht im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
- 2.1. Impfpflicht durch arbeitsvertragliche Vereinbarung
- 2.1.1. Rechtsgrundlagen für arbeitsvertragliche Covid-19-Impfpflicht-Vereinbarungen
- 2.1.2. Schranken von arbeitsvertraglichen Covid-19-Impfpflicht-Vereinbarungen
- 2.2. Impfpflicht durch Weisungsrecht des privatrechtlichen Arbeitgebers
- 2.2.1. Rechtsgrundlagen des Weisungsrechts
- 2.2.2. Schranken des Weisungsrechts
- a. Art. 328 Persönlichkeitsschutz
- b. Schranke «fachlich weisungsfreie Arbeitnehmer»
- c. Schranke übergeordnete Instanz zu untergeordneter Instanz
- 2.3. Zusammenfassung der privatrechtlichen Möglichkeiten einer Covid-19-Impfpflicht
- 3. Haftung bei Impfpflicht im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
- 3.1. Haftung bei Impfungen
- 3.1.1. Produkthaftung durch den Hersteller (PrHG)
- 3.1.2. Haftung der impfenden Person (Auftragsrecht)
- 3.1.3. Staatshaftung
- 3.2. Arbeitgeberhaftung
- 3.2.1. Haftung für Arbeitnehmerschädigung eines Dritten
- 3.2.2. Haftung für mangelnde Arbeitsausführung
- 3.2.3. Privatrechtliche Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer
- 3.3. Zwischenfazit
- 4. Würdigung
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