Drei Leiturteile des Bundesgerichts zu kantonalen Coronamassnahmen
Bedeutung für die laufende und die künftige Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Drei kürzlich ergangene und zur Publikation vorgesehene Bundesgerichtsurteile (2C_8/2021, 2C_941/2020 und 2C_793/2020) betreffen nicht mehr in Kraft stehende kantonale Regelungen aus dem Jahr 2020. Die Covid-19-Pandemie entwickelt sich jedoch nach wie vor sehr dynamisch. Daher interessiert die rechtliche Quintessenz der Bundesgerichtsurteile für gegenwärtige und künftige Coronamassnahmen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Urteil 2C_8/2021 vom 25. Juni 2021
- 2.1. Sachverhalt
- 2.2. Aus den Erwägungen
- 2.3. Bemerkungen
- 2.3.1. Regelungsgehalt von Art. 40 EpG
- 2.3.2. Analyse des vorhandenen Wissens zu Beginn einer Pandemie
- 3. Urteil 2C_941/2020 vom 8. Juli 2021
- 3.1. Sachverhalt
- 3.2. Aus den Erwägungen
- 3.3. Bemerkungen
- 3.3.1. Abstrakte Kontrolle von bundesrätlichen Coronaverordnungen
- 3.3.2. Risikodefinition und Verteilungsgerechtigkeit
- 3.3.3. «Plausibilität» und Beweismass
- 3.3.4. Erhebung der rechtserheblichen Sachverhalte
- 3.3.5. Bedeutung der Sterberate bei Covid-19 im Vergleich mit anderen Infektionskrankheiten
- 4. Urteil 2C_793/2020 vom 8. Juli 2021
- 4.1. Sachverhalt
- 4.2. Aus den Erwägungen
- 4.3. Bemerkungen
- 4.3.1. Verweis auf die beiden ersten besprochenen Urteile
- 4.3.2. «Evidenzbasierte» und «eminenzbasierte» Entscheidungsgrundlagen
- 4.3.3. Schutz der Risikogruppen im Speziellen
- 4.3.4. Drohende Überlastung des Gesundheitswesens
- 4.3.5. Ermittlung der Wirksamkeit von Massnahmen
- 4.3.6. Berücksichtigung «notorischer Tatsachen»
- 5. Ausblick: Das «Drei-Phasen-Modell» und das Covid-19-Zertifikat
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