La naturalisation facilitée n’était pas abusive
BVGer – Ein Schweizer senegalesischer Herkunft darf seinen Pass mit dem weissen Kreuz behalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Entscheid des Staatssekretariats für Migration aufgehoben, in dem dieses feststellte, dass die erleichterte Einbürgerung betrügerisch erwirkt worden war, da seine Frau ihn nach kurzer Zeit verlassen hatte. (Urteil F-6323/2020) (el)
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