Strafverfahren im Fall Hefenhofen TG werden nicht zusammengeführt
BGer – Die Strafuntersuchungen gegen den mutmasslichen Tierquäler von Hefenhofen TG und den ehemaligen Thurgauer Kantonstierarzt werden nicht vereinigt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des beschuldigten Pferdehändlers abgewiesen. (Urteil 1B_121/2021)
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