Jusletter

Kommt Pfingsten 2020 dem «Corona-Mietnotrecht» in die Quere?

Überlegungen zum Zusammenspiel zwischen Art. 78 Abs. 1 OR und der COVID-19-Verordnung Miete und Pacht

  • Autor/Autorin: Thomas Koller
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
  • DOI: 10.38023/2d75bdc1-ebda-4176-8f17-6f06a1e99714
  • Zitiervorschlag: Thomas Koller, Kommt Pfingsten 2020 dem «Corona-Mietnotrecht» in die Quere?, in: Jusletter 20. Dezember 2021
In seinem Urteil 4A_252/2021 vom 6. Oktober 2021 musste sich das Bundesgericht mit der COVID-19-Verordnung Miete und Pacht befassen. Ein Problem wurde dabei nicht thematisiert: Wie verhält sich Art. 78 Abs. 1 OR zu Art. 2 dieser Verordnung? Dieser Frage soll hier kurz nachgegangen werden. Denn die Frage könnte in diesem Fall und in vielleicht weiteren hängigen Fällen noch aktuell werden.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Der konkrete Fall
  • III. Die offene Frage: Wie verhält sich Art. 78 Abs. 1 OR zu Art. 2 der Verordnung
  • IV. Zusammenfassung

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