Kommt Pfingsten 2020 dem «Corona-Mietnotrecht» in die Quere?
Überlegungen zum Zusammenspiel zwischen Art. 78 Abs. 1 OR und der COVID-19-Verordnung Miete und Pacht
In seinem Urteil 4A_252/2021 vom 6. Oktober 2021 musste sich das Bundesgericht mit der COVID-19-Verordnung Miete und Pacht befassen. Ein Problem wurde dabei nicht thematisiert: Wie verhält sich Art. 78 Abs. 1 OR zu Art. 2 dieser Verordnung? Dieser Frage soll hier kurz nachgegangen werden. Denn die Frage könnte in diesem Fall und in vielleicht weiteren hängigen Fällen noch aktuell werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Der konkrete Fall
- III. Die offene Frage: Wie verhält sich Art. 78 Abs. 1 OR zu Art. 2 der Verordnung
- IV. Zusammenfassung
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