Aus dem Bundesgericht
Schlechte Prognose: Vergewaltiger wird definitiv verwahrt
Rechtsgebiete:
Strafen- und Massnahmenvollzug, Straftaten gegen Leib und Leben
Zitiervorschlag: Jurius, Schlechte Prognose: Vergewaltiger wird definitiv verwahrt, in: Jusletter 31. Januar 2022
BGer – Rund 20 Monate nach dem Ende einer achteinhalb-jährigen Freiheitsstrafe steht fest, dass ein Vergewaltiger verwahrt wird. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft gutgeheissen. Der Fall des 40-jährigen Verurteilten hat das Ober- und Bundesgericht mehrmals beschäftigt. (Urteil 6B_1294/2021)