Schlechte Prognose: Vergewaltiger wird definitiv verwahrt
BGer – Rund 20 Monate nach dem Ende einer achteinhalb-jährigen Freiheitsstrafe steht fest, dass ein Vergewaltiger verwahrt wird. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft gutgeheissen. Der Fall des 40-jährigen Verurteilten hat das Ober- und Bundesgericht mehrmals beschäftigt. (Urteil 6B_1294/2021)
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