Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Ab dieser Ausgabe setzt sich das Redaktionsteam der zwei Mal jährlich erscheinenden Schwerpunktausgaben Gesundheitsrecht teilweise neu zusammen. Die vier neuen Direktorinnen des Institut du droit de la santé (IDS) in Neuenburg (Sabrina Burgat, Anne-Sylvie Dupont, Sandra Hotz und Mélanie Levy) wirken anstelle der früheren Direktoren Olivier Guillod und Dominique Sprumont als Herausgeberinnen mit. An dieser Stelle gilt unser Dank nochmals den früheren Mitherausgebern für ihre jahrelange wertvolle Arbeit.
Das neu zusammengesetzte Herausgeberteam hat sich zum Ziel gesetzt, vermehrt auch Grundlagenthemen des Gesundheitsrechts anzusprechen und die Zahl der französischsprachigen Beiträge deutlich zu erhöhen. Beides ist mit der vorliegenden Ausgabe ein erstes Mal gelungen. Verzichtet wird künftig allerdings auf die ausführlichen Übersichten über Praxis und Lehre im Bereich des Gesundheitsrechts.
Aude Guillot und Mélanie Levy weiten zunächst den Blick auf einen für die Gesundheit höchst relevanten Aspekt, der bislang nur selten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsrecht betrachtet wurde. Mit ihrem Beitrag zum «Healthy urban planning» legen sie dar, dass auch die Lebensumgebung, namentlich in dichten Siedlungsgebieten, massgebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann.
Félix Delerm und Anna Galmiche ziehen eine Parallele zwischen der Entwicklung des öffentlichen Gesundheitsrechts und jener des Umweltrechts. Sie verdichten ihre Befunde im vielsagenden Beitragstitel «Santé publique, environnement : deux salles, même ambiance».
Im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie und dem Umgang mit Ungeimpften wurde in der Öffentlichkeit die bereits wiederholt geführte Debatte zu Anreizen zur selbstverantwortlichen Krankheitsbekämpfung im Krankenversicherungsrecht aufgegriffen. Eva Druey Just fasst die rechtlich relevanten Aspekte dieser Debatte zusammen und würdigt sie.
Nicht nur in den Finanzmärkten, sondern auch im Gesundheitswesen wird die Distributed-Ledger-Technologie mit ihren Chancen und Risiken diskutiert. David Schneider und Marion Huggler ordnen diese Fragestellungen in ihrem gemeinsamen Beitrag ein.
Schliesslich hat das Bundesverwaltungsgericht im September einen stark beachteten Entscheid zur Spitalplanung des Kantons Neuenburg gefällt, der von Jérôme Saint-Phor, Nathalie Brunner und Anne-Sylvie Dupont unter dem Aspekt der (limitierten) kantonalen Planungsautonomie ausführlich gewürdigt wird.
Im Namen der neu zusammengesetzten Herausgeberschaft dieser Schwerpunkt-Ausgabe wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre und gute Gesundheit.
Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Zürich
Mitherausgeber der Schwerpunktausgabe Gesundheitsrecht