Sehr geehrte Leser*innen
Nachdem Silvia Behrendt und Amrei Müller im ersten Teil ihres Beitrags, der im Jusletter vom 20. Dezember 2021 erschienen ist, den sicherheitsfokussierten Ansatz der WHO Covid-19-Pandemiebekämpfung analysiert haben, gehen die Autorinnen im zweiten Teil noch stärker auf die Vereinbarkeit mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen ein. Genauer untersuchen sie, wie die Gegenmassnahme der Covid-19-Impfungen mit dem Verbot unfreiwilliger Teilnahme an medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten und dem Verbot medizinischer Behandlung ohne freie und informierte Zustimmung zu vereinen ist.
Arnaud Parreaux bespricht das Urteil des Bundesgerichts 4A_66/2021 vom 22. Juli 2021. Darin befasste sich das Bundesgericht mit der unrechtmässigen Besetzung einer Wohnung durch einen Entlehner nach Beendigung des Leihvertrags.
Jannis Zafeirakos beleuchtet die erbrechtliche Perspektive auf den Bitcoin und untersucht dessen Vererbung auf ihre Modalitäten hin. Der Autor erörtert den Stand der herrschenden Lehre, geht auf aktuelle gesetzgeberische Entwicklungen ein und gibt praktische Hinweise zur Nachlassgestaltung. Zudem beschäftigt er sich vertieft mit dem Bitcoin als Vermächtnisobjekt.
Die Compliance-Verfahren der Banken weisen erhebliches Manipulationspotenzial auf, das von Kriminellen ausgenutzt werden kann. Fabian Teichmann und Léonard Gerber skizzieren den gesetzlichen Rahmen für die Terrorismusfinanzierung in der Schweiz und erläutern, wie Terrorismusfinanzierende von den Schwächen des Bankensystems Gebrauch machen, um Vermögenswerte zu transferieren.
Im Lichte der Querelen zwischen Aufsicht und Staatsanwalt in den vergangenen Jahren widmet sich Niklaus Oberholzer in seinem Beitrag der systemischen Vereinbarkeit zwischen Aufsichtsbehörde und Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft. Insbesondere thematisiert er die Grenzen, die aus der Entlassung der Bundesanwaltschaft in die Selbständigkeit durch das Strafbehördenorganisationsgesetz vom März 2010 hervorgegangen sind.
Andreas Bucher setzt sich mit der Annahme des neuen Art. 30b ZGB auseinander. Diese wurde teils von der Auffassung begleitet, dass es im schweizerischen Recht nicht zur Anerkennung eines «dritten Geschlechts» kommen soll. Ein Blick auf das internationale Privatrecht und speziell auf Art. 40a IPRG zeigt jedoch, dass die Türe zur Übernahme von Bezeichnungen, die vom binären Geschlechtsmodell abweichen, geöffnet ist.
Wir wünschen eine lehrreiche und interessante Lektüre sowie einen guten Wochenstart!
Editions Weblaw
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Am 4. Februar 2022 findet der Kurs «Programmieren für Juristinnen und Juristen» statt. Er wird online per Zoom durchgeführt.
Abstract
Dieser Beitrag analysiert, inwieweit der sicherheitsfokussierte Ansatz der WHO Covid-19-Pandemiebekämpfung, insbesondere die von der WHO empfohlene medizinische Gegenmassnahme zur weltweiten Durchführung von Covid-19-Impfungen, mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der WHO und der ihrer Mitgliedsstaaten vereinbar ist. Diese Verpflichtungen ergeben sich u.a. aus Artikel 3 (1) der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Der Schwerpunkt liegt auf einer Diskussion der Vereinbarkeit mit dem Verbot unfreiwilliger Teilnahme an medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten und dem Verbot medizinischer Behandlung ohne freie und informierte Zustimmung und den Rechten auf Zugang zu wirksamen und sicheren Medikamenten und zu gesundheitsbezogenen Informationen.
Abstract
Dieser Beitrag erläutert die Rechtsgrundlage der Klage auf Rückgabe der geliehenen Sache sowie den daraus resultierenden Anspruch auf Entschädigung für unrechtmässige Besetzung. (xf)
Abstract
Die Vererbung eines Bitcoins ist aufgrund der zusammenwirkenden rechtlichen, technischen sowie praktischen Dimensionen ein vertracktes Unikum. Der Autor erläutert den Stand der herrschenden Lehre wie auch aktuelle gesetzgeberische Entwicklungen. Anschliessend widmet sich der Beitrag dem noch weitestgehend unerforscht gebliebenen Bitcoin als Vermächtnisobjekt. Ein rechtsvergleichender Kontext bleibt durchwegs gewahrt.
Abstract
Dieser Artikel zeigt, wie Terrorismusfinanzierende die Schwächen des Bankensystems ausnutzen, um Vermögenswerte zur Finanzierung ihrer Aktivitäten zu transferieren. Obwohl es für Terrorismusfinanzierende alternative Methoden für den Geldtransfer gibt, die mit dem Schattenbankwesen in Verbindung stehen, weisen die Compliance-Verfahren der Banken ein erhebliches Manipulationspotenzial auf, das von kundigen Kriminellen ausgenutzt werden kann. Daher müssen sie nicht unbedingt das Bankensystem umgehen, um ihre Gelder zu transferieren. (xf)
Abstract
Mit dem Strafbehördenorganisationsgesetz wurde die Bundesanwaltschaft in die Unabhängigkeit entlassen und ihr eine neue Aufsichtsbehörde beigegeben. Ungeklärt blieb die Frage nach der systemischen Vereinbarkeit von Spezialaufsicht und Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft. Der Beitrag zeigt die Grenzen auf, die sich aus der gesetzlich eingeräumten Unabhängigkeit ergeben. Angesichts der umfassenden Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft von vornherein nur auf den äusseren Geschäftsgang beziehen; die fachliche Aufsicht ist allein den Gerichten vorbehalten.
Abstract
Die Annahme des neuen Art. 30b ZGB über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts war begleitet von diversen Bemerkungen, dass es nicht zur Anerkennung eines «dritten Geschlechts» im schweizerischen Recht kommen soll. Das Internationale Privatrecht zeigt, dass die Antwort auf diese Problematik nicht so einfach und kategorisch lauten kann. Der neue Art. 40a IPRG verweist in gewissen Fällen auf ausländisches Recht, das erlaubt, das Geschlecht mit «X» oder «unbestimmt» zu bezeichnen. Damit ist die Türe für die Übernahme solcher vom binären Modell M/F abweichenden Bezeichnungen geöffnet.
Abstract
BGer – Die Hausdurchsuchung der Weko beim Zahlungsabwickler Markant im September 2020 war rechtmässig. Das hat das Bundesgericht entschieden. In die sichergestellten Daten erhält die Weko vorerst jedoch keine Einsicht. (Urteile 2C_295/2021 und 2C_307/2021)
Abstract
BGer – Ein rechtskräftig wegen mehrfacher Gehilfenschaft zum Betrug verurteilter Zürcher Wirtschaftsanwalt hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen seine Löschung im Anwaltsregister eingereicht. Der Mann unterstützte den langjährigen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und dessen ehemaligem Geschäftspartner Beat Stocker bei ihren Firmenkäufen. (Verfügung 2C_1039/2021)
Abstract
BGer – Ein wegen zweifachen Raubes verurteilter junger Thurgauer muss sich trotz seines heftigen Widerstands einer therapeutischen Massnahme unterziehen. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab. (Urteil 6B_1225/2021) (el)
Abstract
BGer – Für die Anstellung von Betreuerinnen in Privathaushalten, die eine 24-Stunden-Betreuung sicherstellen und von Verleihfirmen vermittelt werden, gilt das Arbeitsgesetz. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) gutgeheissen. (Urteil 2C_470/2020)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Deutschen abgewiesen, die wegen versuchter Tötung ihres Lebensgefährten zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Sie hatte die Höhe der Strafe und die verfügte Landesverweisung angefochten. Die Frau ist Mutter von vier Kindern. (Urteil 6B_1035/2021)
Abstract
BGer – Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines heute 64-jährigen Irakers und die Rückstufung in eine jährlich zu verlängernde Aufenthaltsbewilligung durch das Zürcher Migrationsamt war trotz der langandauernden Abhängigkeit von der Sozialhilfe des Mannes unverhältnismässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_158/2021)
Abstract
BVGer – Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bringt die List eines italienischen Lebensmittelhändlers ans Licht. Dieser schickte jeweils seine Frau voraus, um die Zollstelle auszukundschaften, wenn er Waren in betrügerischer Absicht einführen wollte. (Urteil A-1552/2021) (el)
Abstract
Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnete eine neue Untersuchung zu allfälligen Abreden über Strassensanierungen. Sie führte Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen in verschiedenen Westschweizer Kantonen durch.
Abstract
Der Bundesrat setzt den höheren Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Künftig können bei der direkten Bundessteuer pro Kind und Jahr bis zu 25'000 Franken abgezogen werden.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im Januar 2022. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter