Jusletter

Sehr geehrte Leser*innen

Nachdem Silvia Behrendt und Amrei Müller im ersten Teil ihres Beitrags, der im Jusletter vom 20. Dezember 2021 erschienen ist, den sicherheitsfokussierten Ansatz der WHO Covid-19-Pandemiebekämpfung analysiert haben, gehen die Autorinnen im zweiten Teil noch stärker auf die Vereinbarkeit mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen ein. Genauer untersuchen sie, wie die Gegenmassnahme der Covid-19-Impfungen mit dem Verbot unfreiwilliger Teilnahme an medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten und dem Verbot medizinischer Behandlung ohne freie und informierte Zustimmung zu vereinen ist.

Arnaud Parreaux bespricht das Urteil des Bundesgerichts 4A_66/2021 vom 22. Juli 2021. Darin befasste sich das Bundesgericht mit der unrechtmässigen Besetzung einer Wohnung durch einen Entlehner nach Beendigung des Leihvertrags.

Jannis Zafeirakos beleuchtet die erbrechtliche Perspektive auf den Bitcoin und untersucht dessen Vererbung auf ihre Modalitäten hin. Der Autor erörtert den Stand der herrschenden Lehre, geht auf aktuelle gesetzgeberische Entwicklungen ein und gibt praktische Hinweise zur Nachlassgestaltung. Zudem beschäftigt er sich vertieft mit dem Bitcoin als Vermächtnisobjekt.

Die Compliance-Verfahren der Banken weisen erhebliches Manipulationspotenzial auf, das von Kriminellen ausgenutzt werden kann. Fabian Teichmann und Léonard Gerber skizzieren den gesetzlichen Rahmen für die Terrorismusfinanzierung in der Schweiz und erläutern, wie Terrorismusfinanzierende von den Schwächen des Bankensystems Gebrauch machen, um Vermögenswerte zu transferieren.

Im Lichte der Querelen zwischen Aufsicht und Staatsanwalt in den vergangenen Jahren widmet sich Niklaus Oberholzer in seinem Beitrag der systemischen Vereinbarkeit zwischen Aufsichtsbehörde und Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft. Insbesondere thematisiert er die Grenzen, die aus der Entlassung der Bundesanwaltschaft in die Selbständigkeit durch das Strafbehördenorganisationsgesetz vom März 2010 hervorgegangen sind.

Andreas Bucher setzt sich mit der Annahme des neuen Art. 30b ZGB auseinander. Diese wurde teils von der Auffassung begleitet, dass es im schweizerischen Recht nicht zur Anerkennung eines «dritten Geschlechts» kommen soll. Ein Blick auf das internationale Privatrecht und speziell auf Art. 40a IPRG zeigt jedoch, dass die Türe zur Übernahme von Bezeichnungen, die vom binären Geschlechtsmodell abweichen, geöffnet ist.

Wir wünschen eine lehrreiche und interessante Lektüre sowie einen guten Wochenstart!

Editions Weblaw

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Am 4. Februar 2022 findet der Kurs «Programmieren für Juristinnen und Juristen» statt. Er wird online per Zoom durchgeführt.

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