Keine Versicherungsdeckung für Ertragsausfall wegen Corona-Pandemie
BGer – Ein Gastrounternehmen aus dem Kanton Aargau hat gegenüber seiner Versicherung keinen Anspruch auf Deckung von Ertragsausfall wegen der Corona-Pandemie. Die entsprechende Klausel zum Deckungsausschluss in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur abgeschlossenen «Geschäftsversicherung KMU» ist ausreichend klar. (Urteil 4A_330/2021)
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