Aus dem Bundesstrafgericht
Zwei Jahre bedingt für Waffenhändler wegen illegaler Verkäufe
Rechtsgebiete:
Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation, Strassenverkehrsrecht, Strafrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Zwei Jahre bedingt für Waffenhändler wegen illegaler Verkäufe, in: Jusletter 31. Januar 2022
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat einen ehemaligen Angestellten eines Genfer Waffengeschäfts wegen mehrfacher Verstösse gegen das Kriegsmaterialgesetz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er hatte Hunderte Waffen illegal nach Saudi-Arabien verkauft. (Fall SK.2021.54)