Jusletter

Kausalhaftung im Eisenbahnrecht, Entlastung nach Art. 40c EBG

Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts bzw. des Handelsgerichts des Kantons Zürich betreffend Genugtuung aus Personenunfall im Bahnhof Affoltern am Albis von 2016

  • Autor/Autorin: Marcel Giger
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Eisenbahnen, Schaden. Schadenersatz
  • DOI: 10.38023/39690187-da84-45f6-b93a-b42c1274b728
  • Zitiervorschlag: Marcel Giger, Kausalhaftung im Eisenbahnrecht, Entlastung nach Art. 40c EBG, in: Jusletter 2. Mai 2022
Strittig war die bis dahin offene Rechtsfrage, ob sich das Eisenbahnunternehmen nach Art. 40c EBG von der Haftung befreien kann, wenn der eingetretene Schaden ursächlich durch einen urteilsunfähigen Dritten ausgelöst worden ist. Die Gerichte haben diese Frage verneint. Vorliegend wird die Ansicht vertreten, dass dieses Ergebnis rechtsdogmatisch nicht in allen Punkten zu überzeugen vermag. Nachstehend sollen die entsprechenden Überlegungen erläutert werden. Da die Fragestellung über den konkreten Fall hinaus von Interesse sein kann, sind die präsentierten Gedanken als Beitrag für zukünftige Diskussionen zur Gefährdungshaftung der Bahn gedacht.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 1.1. Sachverhalt
  • 1.2. Zu klärende Frage
  • 2. Auslegung von Art. 40c EBG, Entlastung von der Kausalhaftung
  • 2.1. Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich (Vorinstanz)
  • 2.1.1. Einleitende Bemerkungen
  • 2.1.2. Grammatikalische Auslegung
  • 2.1.3. Systematische Auslegung
  • 2.1.4. Historische Auslegung
  • 2.1.5. Teleologische Auslegung
  • 2.2. Entscheid des Bundesgerichts (Beschwerdeinstanz)
  • 3. Zusammenfassung und Fazit

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