Überhöhte Rechnungen: Beschwerde von Arzt teilweise gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Arztes teilweise gutgeheissen, der unter anderem wegen Veruntreuung und Betrugs verurteilt wurde. Der Mann stellte den Krankenkassen für seine Leistungen massiv zu hohe Kosten in Rechnungen. Der Fall geht nun an die Waadtländer Justiz zurück, die ihr Urteil eingehender begründen muss. (Urteil 6B_761/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare