Ukraine: Kriterien für Ausnahmen bei Zuweisungen an Kantone geschärft
Zitiervorschlag: Jurius, Ukraine: Kriterien für Ausnahmen bei Zuweisungen an Kantone geschärft, in: Jusletter 16. Mai 2022
Der Sonderstab Asyl (SONAS) hat bestätigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine den Kantonen nach dem von den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel zugewiesen werden sollen. Die bereits festgelegten Ausnahmekriterien gelten weiterhin. In Härtefällen, die von diesen Kriterien nicht erfasst sind, kann das SEM Geflüchtete ausnahmsweise auch Kantonen zuweisen, die bereits überproportional viele Geflüchtete aufgenommen haben und dieser Zuweisung zustimmen.