Windkraftstandorte: Freiburger Gemeinden vor Gericht abgeblitzt
BGer – Der Freiburger Staatsrat ist zurecht nicht auf die Wiedererwägungsgesuche zum Richtplan von elf Gemeinden eingetreten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Gemeinden zweifeln an der Unabhängigkeit einer vom Kanton ausgewählten Expertenfirma, die den Richtplanprozess bei der Festlegung der Standorte für Windparks begleitete. (Urteil 1C_82/2022)
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