Liebe Leser*innen
Non-fungible Tokens (NFTs) werden immer bedeutsamer. Joëlle Lötscher, Dennis Tobler und Anne-Sophie Morand beleuchten noch ungeklärte Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit NFTs stellen. Sie ordnen NFTs zudem anhand ausgewählter Anwendungsfälle in die Gesetzgebung der Distributed-Ledger-Technologie ein.
Rafael Zünd befasst sich mit dem Anspruch auf Nachteilsausgleich im Prüfungsrecht. Dieser besteht, wenn eine Nichtgewährung des Ausgleichs eine Verletzung der Chancengleichheit nach Art. 8 Abs. 1 BV darstellen würde. Der Autor argumentiert, dass die juristischen Prüfkriterien wenig greifbar sind.
1868 schlossen die Schweiz und Italien ein Niederlassungs- und Konsularabkommen, das in Art. 17 die gerichtliche Zuständigkeit und somit das anwendbare Recht regelt. Sibilla G. Cretti analysiert, welche direkten Auswirkungen diese Regelung auf schweizerisch-italienische Nachlässe hat.
Ende 2022 ist die fünfte Auflage des Werks «Schweizer Aktienrecht» von Peter Böckli erschienen. Peter Nobel liefert die Rezension zur Neuauflage.
Nathalie Brunner rezensiert das Buch «Le troisième pilier en Suisse. Aperçu général et enjeux autour de la prévoyance individuelle liée» von Pierre-Yves Carnal, das im vergangenen Jahr erschienen ist.
Wir wünschen eine lehrreiche und interessante Lektüre sowie einen guten Wochenstart!
Editions Weblaw
In eigener Sache:
- Zum Auftakt unserer neuen Brown Bag Themenreihe «ChatGPT und die Rechtswelt», laden wir Sie zu unserer kostenfreien Initialveranstaltung ein. Diese findet am 25. Januar 2023 von 13.00-15.00 Uhr live via Zoom statt.
- Am 30. Januar 2023 findet das Prüfungsseminar IPR/IZPR zur Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung statt. Diese Veranstaltung wird online über Zoom ausgerichtet.
- Wir führen am 31. Januar und am 17. März 2023 verschiedene Weblaw Metaverse Lessons durch. Teilnahme vor Ort am Weblaw Campus Zürich @ FFHS Gleisarena oder online über Zoom. Mehr Informationen zu den Kursen finden Sie unter www.weblaw.ch/metaverse.
- Am 15. März 2023 führen wir die Tagung «Schützen wir, wen wir lieben! Wenn Kinder ins Netz gehen! Von Gefahren und Risiken zu digitalen Rechten und Chancen» durch. Teilnahme vor Ort bei Bär & Karrer in Zürich oder online über Zoom.
Non-Fungible Tokens (NFTs) sind nicht nur in der Kunstszene beliebt, sondern gewinnen aktuell beispielsweise auch im Hinblick auf das Thema Metaverse stark an Bedeutung. Ausserhalb von Fachkreisen sind die weiteren, vielfältigen Anwendungsbereiche von NFTs allerdings noch wenig bekannt. Sodann stellen sich beim Thema NFT zahlreiche, ungeklärte Rechtsfragen, welche eingehende Untersuchungen erfordern. Diese sind in diversen Rechtsgebieten zu finden, bspw. im Zivilrecht, dem Finanzmarktrecht und dem Immaterialgüterrecht. Der vorliegende Beitrag soll einen ersten Einstieg in die Welt der NFTs geben. Zudem erläutert die Autorenschaft ausgewählte Anwendungsfälle und ordnet NFTs in die bestehende Distributed-Ledger-Technology-Gesetzgebung ein.
Benachteiligte Personen haben aus juristischer Sicht im Prüfungsrecht dann Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn die Nichtgewährung desselben eine Diskriminierung gemäss Art. 8 Abs. 2 BV bzw. eine Verletzung der Chancengleichheit (Art. 8 Abs. 1 BV) darstellen würde. Dabei darf die Gewährung des Nachteilsausgleichs nicht zu einer Herabsetzung der Fähigkeitsanforderungen führen. Nach Auffassung des Autors sind diese juristischen Prüfkriterien abstrakt bzw. wenig greifbar. Im Folgenden soll den psychologischen Laien unter uns Juristinnen und Juristen deshalb eine testtheoretische Sichtweise nähergebracht werden, welche insbesondere in Grenzfällen hilfreich sein dürfte.
Bei grenzüberschreitenden Nachlässen Italien-Schweiz gilt es heute noch den Niederlassungs- und Konsularvertrag zwischen der Schweiz und Italien samt Zusatzprotokoll von 1868/1869 zu beachten. Die Zuständigkeitsnorm von Art. 17 des Staatsvertrages von 1868 hat sämtliche nachträgliche nationalen und EU-Rechtsnormen überlebt. Die steuerrechtlichen Aspekte bei einem grenzüberschreitenden Nachlass Italien-Schweiz werden im Staatsvertrag aber nicht behandelt. Mehr dazu im folgenden Beitrag.
Kurz vor Ende 2022 und rechtzeitig vor Inkrafttreten des revidierten Aktienrechts per 1. Januar 2023 ist die fünfte Auflage des Standardwerks «Schweizer Aktienrecht» erschienen, verfasst von Peter Böckli. Dieses Werk bildet die Grundlage für die vorliegende Buchbesprechung.
Ein Referenzwerk, das für ein erstes Herantasten an die Probleme der individuellen Vorsorge nützlich sein kann – wenn man sie nicht beherrscht! (xf)
BGer – Die von der Serafe AG pro Haushalt erhobene Abgabe für Radio und Fernsehen stellt keine Diskriminierung gegenüber Personen dar, die als «Single» leben. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines allein wohnenden Mannes ab. (Urteil 2C_547/2022)
BGer – Das Bundesverwaltungsgericht muss inhaltlich über die Beschwerde von drei Tessiner Firmen entscheiden, die vom geplanten SBB-Werk in der Gemeinde Arbedo-Castione TI direkt betroffen sind. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der drei Unternehmen gutgeheissen. (Urteil 1C_169/2022)
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Kosmetikkonzerns Estée Lauder abgewiesen. Die Weko hat somit einen Austausch von Informationen innerhalb des Branchenverbands der Hersteller und Importeure von Kosmetik- und Parfümerieprodukten zurecht als unzulässige Wettbewerbsabsprache qualifiziert. (Urteil B-141/2012)
BVGer – Ein seit rund 40 Jahren in der Schweiz lebender Franzose, der hier verschiedene Luxus-Hotels und Privatkliniken besitzt, wird nicht eingebürgert. Weil der Mann 2017 mit Tempo 80 statt der signalisierten 40 Kilometer pro Stunde durch eine Baustelle fuhr, durfte der Bund sein Gesuch abweisen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil F-5493/2021)
BStGer – Die Berner Staatsanwaltschaft muss eine Strafermittlung wegen des Verdachts des gewerbsmässigen Betrugs und der Geldwäscherei gegen den jungen Bitcoin-Investor Dadvan Yousuf weiterführen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor. (Beschluss BG.2022.35)
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. November bis und mit 16. Dezember 2022 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.