Kosmetik-Riese Estée Lauder blitzt mit Beschwerde ab
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Kosmetikkonzerns Estée Lauder abgewiesen. Die Weko hat somit einen Austausch von Informationen innerhalb des Branchenverbands der Hersteller und Importeure von Kosmetik- und Parfümerieprodukten zurecht als unzulässige Wettbewerbsabsprache qualifiziert. (Urteil B-141/2012)
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