Datenschutz in der Humanforschung: ein Forschungsprivileg für die Sekundärnutzung von Personendaten
Datenschutz sollte die Nutzung von Daten nicht verhindern, namentlich nicht im besonders wichtigen Bereich der Humanforschung. Die Autoren postulieren im Rahmen der anstehenden Revision des Humanforschungsrechts grundlegende Verbesserungen für die Weiterverwendung von Personendaten. Im europäischen Umfeld sind solche Bestrebungen bereits im Gang. Auch in der Schweiz werden verschiedene Ansätze diskutiert, um die Möglichkeiten zur Nutzung von Personendaten zu verbessern, nicht nur, aber auch für die Forschung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Heutige Rechtslage
- 2.1. Im Datenschutzrecht von Bund und Kantonen
- 2.2. In der Europäischen Union (EU)
- 2.3. Im Humanforschungsrecht der Schweiz
- 2.3.1. Anwendungsbereich des HFG
- 2.3.2. Die Regel gemäss Art. 32 und 33 HFG
- 2.3.3. Die Ausnahme gemäss Art. 34 HFG
- 2.4. Zwischenfazit
- 3. Problemstellung
- 4. Lösungsvorschlag
- 5. Ausblick
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