Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Mit Stolz und Freude dürfen wir Ihnen eine äusserst reichhaltige Schwerpunkt-Ausgabe zum Gesundheitsrecht vorstellen, die aktuellste Themen aufgreift und vertieft.
Gleich mehrere Beiträge beschäftigen sich mit einer der drängendsten Fragen im Gesundheitsrecht: Wie und unter welchen Bedingungen können Personen- und Gesundheitsdaten für die (medizinische) Forschung nutzbar gemacht werden? Frédéric Erard, Mathilde Heusghem, Clément Parisato nehmen die auf breiter Front verfolgten «Open Data» Bestrebungen zum Anlass, um aus schweizerischer Sicht die Grenzen dieser Offenheit auszuloten. Samuel Mätzler untersucht ebenfalls den Datenschutz in der (Human-)Forschung und beschäftigt sich mit Grundlagen und Problemen bei der Sekundärnutzung von Personendaten. Florent Thouvenin, Thomas Gächter, Kento Reutimann und Samuel Mätzler knüpfen an diesen Beitrag an und postulieren im Ergebnis ein Forschungsprivileg für die Sekundärnutzung von Personendaten.
Neue technologische Entwicklungen bergen, neben den bereits abgehandelten Fragen rund um den Datenschutz, weitere Herausforderungen. So wirft etwa der wachsende Bereich der Telemedizin, mit dem sich Matthias Huber befasst, vor allem auch haftungsrechtliche Fragen auf. Aber auch bei der Regulierung von Gesundheits-Apps und entsprechenden Plattformen ist einiges in Bewegung geraten, wie Astrid Pilottin darlegt.
Carole-Anne Baud, Valérie Junod, Caroline Schmitt Koopmann und Olivier Simon beleuchten in ihrem Beitrag, der im Rahmen eines gross angelegten SNF-Projekts entstanden ist, die Rolle und die Kompetenzen der Kantone im Umgang mit suchterkrankten Personen.
Die sehr grundlegende Problematik des – oft eingeschränkten – Zugangs von «Sans Papiers» zum Gesundheitssystem, die sich während der Pandemie verstärkt gezeigt hat, wird von Jacopo Ograbek aufgearbeitet.
Aus zivilrechtlicher Sicht sucht sodann Elisabeth Suter nach einer dogmatisch befriedigenden Einordnung von Widerstandsbekundungen urteilsunfähiger Erwachsener bei der Behandlung somatischer Erkrankungen.
Häufig ist man im Verfahrensrecht auf medizinische Expertise angewiesen. Odile Pelet untersucht vor diesem Hintergrund, ob die Spezialisierung «Rechtsmedizin» dazu befähigt, allein als klinische Expertin oder Experte zu fungieren – was sie vor dem Hintergrund rechtsvergleichender Standards verneint.
Im Falle einer missglückten Regionalanästhesie kann eine dauerhafte Schädigung eines Nervs resultieren. Sascha Bättig und Katja Gfeller erörtern deshalb die Frage der Arzthaftung bei einem entsprechenden Nervenschaden.
Die Revision der SAMW-Richtlinie «Umgang mit Sterben und Tod», namentlich auch deren (zunächst verweigerte) Überführung ins ärztliche Standesrecht im vergangenen Mai, hat schon zu verschiedenen Kontroversen geführt. In seinem Essay legt Michael Schermbach dar, weshalb er verschiedene Aspekte an diesem Vorgang für rechtswidrig hält. Mit einer Fortsetzung der Auseinandersetzung hierzu ist zu rechnen.
Schliesslich rezensiert unsere Redaktionskollegin Anne-Sylvie Dupont die Dissertation von Dario Picecchi zum Wirtschaftlichkeitsgebot im Krankenversicherungsrecht.
Im Namen sämtlicher Mitherausgeberinnen und Mitherausgeber dieser Schwerpunkt-Ausgabe und des IDS wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre.
Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Zürich
Mitherausgeber der Schwerpunktausgabe Gesundheitsrecht
In eigener Sache:
- Am 7. Februar 2023 wird das Webinar «Digitalisierung in der Rechtsberatung – Best Practice, auch zur Microsoft Cloud» durchgeführt. Teilnahme über Zoom.
- Nach dem Auftakt unserer neuen Brown Bag Themenreihe «ChatGPT und die Rechtswelt» durch unsere Initialveranstaltung vom 25. Januar 2023 findet bereits am 8. Februar die nächste Folge zum Thema «ChatGPT und Anonymisierung. Risiken und Chancen aus der Perspektive eines LegalTech-Unternehmens» statt. Infos und Anmeldung unter www.weblaw.ch/chatgpt. Die nachfolgenden Termine erfolgen am 1. März 2023 zum Thema: «ChatGPT sowie weitere KI-Anwendungen und Datenschutz» sowie am 8. März 2023 zum Thema «ChatGPT und die juristische Suche».
- Am 15. März 2023 führen wir die Tagung «Schützen wir, wen wir lieben! Wenn Kinder ins Netz gehen! Von Gefahren und Risiken zu digitalen Rechten und Chancen» durch. Teilnahme vor Ort bei Bär & Karrer in Zürich oder über Zoom.
- Am 17. März 2023 führt unser Metaverse-Experte, Joey Montani, mit seiner Metaverse Lesson: AR & VR: First Steps mit der VR-Brille und Insides in das Metaverse ein. Dieser Kurs wird am Weblaw Campus Zürich @ FFHS Gleisarena realisiert. Mehr Informationen zu diesem und unseren weiteren Kursen finden Sie unter www.weblaw.ch/metaverse.
- Zur Vorbereitung auf die Anwaltsprüfungen bietet die Weblaw Academy ein umfangreiches Angebot an Seminaren (IPR, IZPR, ZPR & SchKG, Erb- und Erbprozessrecht – Ende Januar bis Ende März 2023) sowie die Möglichkeit von mündl. Prüfungssimulationen und schriftlichen Probeklausuren. Alle Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten der Weblaw Anwaltsakademie.
Abstract
Forschungspolitiken, welche den freien Zugang zu Forschung und Forschungsdaten vorsehen, sind in unserer Gesellschaft zunehmend verbreitet. Einige davon zielen insbesondere auf Gesundheitsdaten ab, die im Rahmen der biomedizinischen Forschung verwendet werden. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, die Wechselwirkungen zwischen Open-Access-Politik einerseits und rechtlichen Schranken andererseits zu analysieren, wenn es um biomedizinische Forschungsdaten geht. Er listet ferner einige Punkte auf, die vor der Bereitstellung von biomedizinischen Forschungsdaten beachtet werden sollten. (xf)
Abstract
Policies for open access to research and research data are becoming increasingly widespread in our society. Some include health data used in the context of biomedical research. The purpose of this article is to analyse the interactions between open access policy on the one hand and legal constraints on the other, with regard to biomedical research data. It also proposes a list of elements to consider before any biomedical research data is made available.
Abstract
Der Beitrag zeigt die Diskrepanz zwischen (forschungs-)datenschutzrechtlicher Theorie und forschungsrechtlicher Praxis. Einerseits läuft mit der geltenden Regelung die datenschutzrechtliche Privilegierung zu einem wichtigen Teil leer, weil sie im Bereich der Humanforschung nicht vorgesehen ist. Andererseits läuft die beabsichtigte Schutzwirkung für die betroffenen Personen im Anwendungsbereich des HFG weitgehend leer, da regelmässig die Ausnahmebestimmung bemüht und auch genehmigt wird. In der Sache wäre es jedoch zielführender, die Forschungsprivilegierung der allgemeinen Datenschutzgesetze auch im Humanforschungsbereich anzuwenden.
Abstract
Datenschutz sollte die Nutzung von Daten nicht verhindern, namentlich nicht im besonders wichtigen Bereich der Humanforschung. Die Autoren postulieren im Rahmen der anstehenden Revision des Humanforschungsrechts grundlegende Verbesserungen für die Weiterverwendung von Personendaten. Im europäischen Umfeld sind solche Bestrebungen bereits im Gang. Auch in der Schweiz werden verschiedene Ansätze diskutiert, um die Möglichkeiten zur Nutzung von Personendaten zu verbessern, nicht nur, aber auch für die Forschung.
Abstract
Zumindest in Teilen der Welt erwies sich die Covid-19-Pandemie geradezu als ein Katalysator für die Digitalisierung, mitunter auch in der (Tele-)Medizin. «Telemedizin» existiert zwar bereits seit Jahrzehnten (in vergleichbarer Gestalt und Ausprägung), im Zuge der Pandemie nahm sie allerdings – jedenfalls in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) – nochmals stark Fahrt auf und vermochte sich insbesondere auch bei vielen ihrer Kritiker zu etablieren. Der Beitrag befasst sich mit den jüngsten Errungenschaften dieser speziellen Form der medizinischen Betreuung und Versorgung, insbesondere den hiermit verbundenen haftpflichtrechtlichen Fragen.
Abstract
Das Medizinprodukterecht ist seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung 2021 und dem neuen Drittstaatenstatus der Schweiz nach EU-Recht mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert. Anhand eines aktuellen Falles des Bundesverwaltungsgerichts wird im vorliegenden Beitrag die Qualifizierung und Einstufung von Software als Medizinprodukt dargestellt. Er zeigt auf, wie die Herausforderungen der Konformitätsbewertung, Zertifizierung und Überwachung von digitalen Gesundheitstechnologien und Gesundheits-Apps die Patientensicherheit gefährden. Der Artikel befasst sich auch mit der Frage nach dem rechtlichen Status von Online-Plattformen und der Rolle, die sie bei der Überwachung von Gesundheits-Apps spielen können. (xf)
Abstract
Die Abhängigkeit von «Drogen» kann mit Medikamenten behandelt werden, die kontrollpflichtige Substanzen (Betäubungsmittel) enthalten, z. B. Methadon. Nach dem Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (BetmG) ist für diese Behandlungen eine kantonale Bewilligung erforderlich. Die Autoren stellen zunächst die verschiedenen kantonalen Vorschriften in diesem Bereich vor. Sodann bieten sie eine kritische Analyse der kantonalen Zuständigkeiten für Suchtbehandlungen und schliessen mit Empfehlungen, insbesondere zur Klärung der kantonalen Zuständigkeiten. (xf)
Abstract
Ein urteilsunfähiger Patient ist nicht in der Lage, einem medizinischen Eingriff rechtsgültig zuzustimmen oder diesen in verbindlicher Weise abzulehnen. Die Urteilsunfähigkeit schliesst jedoch nicht immer auch die Fähigkeit des Urteilsunfähigen aus, sich hinsichtlich einer medizinischen Massnahme auf verbale oder non-verbale Weise ablehnend oder zustimmend zu äussern. Der Beitrag untersucht die Frage, wie sich die Widerstandsbekundung eines urteilsunfähigen Erwachsenen gegen die indizierte und vom Vertretungsberechtigten konsentierte Behandlung zivilrechtlich einordnen lässt bzw. wie damit dogmatisch und praktisch zufriedenstellend umgegangen werden könnte.
Abstract
In Arzthaftungsverfahren zeichnet sich eine Tendenz ab, wonach zur Beurteilung der Einhaltung der Regeln der ärztlichen Kunst Rechtsmediziner als Gutachter oder Co-Gutachter bestellt werden. Der vorliegende Beitrag hinterfragt diese Praxis und analysiert die vom Arzthaftungsgutachter erwarteten Kompetenzen, die eventuell erforderliche Ausbildung des potenziellen Auftragnehmers und die Eignung eines Rechtsmediziners für die Übernahme eines solchen Mandats. Der Beitrag enthält auch einen rechtsvergleichenden Überblick über die Lösungen, die in einigen ausländischen Rechtsordnungen gewählt wurden. (xf)
Abstract
Dieser Artikel befasst sich mit der Situation undokumentierter Migrantinnen und Migranten in Bezug auf ihr Recht auf Gesundheit und ihr Recht auf Zugang zu medizinischer Versorgung in der Schweiz und insbesondere in Genf. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf diese Bevölkerungsgruppe sowie der Antworten, die von den verschiedenen Stakeholdern gegeben wurden, können wir die Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit hervorheben, die die Pandemie intensiviert und sichtbar gemacht hat, und die verschiedenen Lösungsansätze im Hinblick auf das Recht auf Gesundheit analysieren.
Abstract
Im Falle einer missglückten Regionalanästhesie kann eine dauerhafte Schädigung eines Nervs resultieren. Daraus abgeleitete Haftungsansprüche werden vorwiegend aussergerichtlich abgehandelt. Es bestehen jedoch plausible Gründe für eine gegebenenfalls gerichtliche Geltendmachung vertraglicher Ansprüche. Trotz Einzelfallbeurteilung und der zentralen Rolle von Fachgutachten erscheint eine kritische juristische Betrachtung der Thematik relevant.
Abstract
Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit der erwähnten Teilrevision auseinander und versucht dabei aufzuzeigen, dass eine Regelungskompetenz der SAMW in diesem Themenbereich nicht ohne weiteres bejaht werden kann. Auch inhaltlich bestehen gewichtige Vorbehalte, die es insbesondere den betroffenen rechtsanwendenden Personen verunmöglichen, die einzelnen Bestimmungen unbesehen zu übernehmen.
Abstract
Im Bereich der sozialen Krankenversicherung ist die Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit einer Behandlung von zentraler Bedeutung für deren Kostenübernahme. Eine kürzlich erschienene Dissertation untersucht umfassend und gründlich die verschiedenen Dimensionen dieser Bedingung und erörtert die Relevanz ihrer Umsetzung. (xf)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung von zwölf Klima-Aktivisten bestätigt, die im November 2018 die Lausanner Räumlichkeiten der Credit Suisse besetzten. Diese verlangten einen Freispruch vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs und der Widerhandlung gegen das Lausanner Polizeireglement. Bereits in einem früheren Urteil hatte das Bundesgericht festgehalten, dass sich die Aktivisten nicht auf einen rechtfertigenden Notstand berufen können. (Urteil 6B_282/2022)
Abstract
BGer – Die Verurteilung eines Mannes aus Val-de-Ruz (NE) wegen versuchten Mordes ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen abgewiesen. Dieser schlug im März 2019 mit einem Baseball-Schläger auf seine Ex-Freundin ein. (Urteile 6B_545/2022 und 6B_626/2022)
Abstract
BGer – Ein wegen Mordes verurteilter 78-Jähriger kommt auch nach 40 Jahren im Gefängnis nicht frei. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid der Waadtländer Justiz bestätigt. Der Mann ermordete seine Ehefrau und wurde dafür 1984 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. (Urteil 6B_1037/2022)
Abstract
BGer – Die Waadtländer Gemeinde Champagne hat im Champagner-Streit vor Bundesgericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies die Beschwerde der Gemeinde ab, die beantragt hatte, in das Verfahren zwischen dem Kanton Waadt und den französischen Champagnerherstellern einzugreifen. (Urteil 2C_407/2021)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde gegen die Änderung des Gesetzes über die Wohnraumförderung des Kantons Basel-Stadt teilweise gut. Es hebt die Bestimmung auf, wonach die in Zeiten von Wohnungsnot erforderliche Bewilligung zum Umbau, zur Renovation oder zur Sanierung einer Liegenschaft davon abhängig gemacht wird, dass den bisherigen Mietparteien ein Rückkehrrecht zusteht. (Urteil 1C_759/2021)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden von Helvetia Nostra gegen die von den Kantonen Neuenburg und Waadt beschlossenen Massnahmen zum Schutz des Gebiets des Creux du Van ab. Die von Helvetia Nostra als ungenügend erachteten Massnahmen halten sich im Rahmen der bundesrechtlichen Bestimmungen zur Raumplanung und zum Natur- und Landschaftsschutz. Sie stellen auch eine deutliche Verbesserung gegenüber dem aktuellen Zustand und den bestehenden Belastungen dar. (Urteile 1C_131/2021 und 1C_237/2021)
Abstract
BVGer – Die Vergabe für die Vorbereitungsarbeiten der Umfahrungsstrasse für Le Locle (NE) ist aufgehoben. Das Astra hätte den Empfänger des Zuschlags wegen des unzureichenden Angebots ausschliessen müssen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und den Fall zur neuen Vergabe an das Bundesamt zurückgewiesen. (Urteil B-2686/2022)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines SBB-Angestellten teilweise gutgeheissen, dem fristlos gekündigt worden war. Ein Verfahren wegen des Vorwurfs der unrechtmässigen Aneignung wurde eingestellt. (Urteil A-2770/2021)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht klärt die grundsätzliche Frage, ob einzig genetische DNA-Nachweise zulässig sind, um ein Elterntier eines Wolfsrudels erlegen zu dürfen. (Urteil A-5142/2021)
Abstract
BStGer – Das Strafverfahren gegen den früheren BKB-Chef Hans Rudolf Matter im Zusammenhang mit dem ASE-Betrugsfall ist wegen Verjährung eingestellt worden. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des eidgenössischen Finanzdepartements abgewiesen. Ein Weiterzug des Entscheids ist nicht möglich. (Beschluss BB.2021.216)
Abstract
Der Bundesrat stärkt den Schutz insbesondere von jungen Athletinnen und Athleten vor Gewalt, Diskriminierung und psychischen Persönlichkeitsverletzungen. In Zukunft hängen Finanzhilfen an Sportorganisationen von deren Anstrengungen zugunsten des fairen und sicheren Sports ab. Das Massnahmenpaket umfasst auch die Verankerung einer unabhängigen nationalen Melde- und einer Disziplinarstelle. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen in seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen und auf den 1. März 2023 in Kraft gesetzt. Sie ist Teil des Projekts «Ethik im Schweizer Sport», das Bundesrätin Viola Amherd im November 2021 angekündigt hatte.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 die Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung) gutgeheissen und per 15. Februar 2023 in Kraft gesetzt. Sie regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie von Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und WKK-Anlagen zur Stärkung der Winterstromversorgung in der Schweiz. Geprüft wird zudem die Einrichtung einer Verbrauchsreserve (gezielte Senkung der Nachfrage), die gegebenenfalls noch in diesem Jahr in die Verordnung aufgenommen wird.
Abstract
Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 weitere Sanktionsmassnahmen gegen Russland beschlossen. Er übernimmt somit die neusten Massnahmen, welche die Europäischen Union (EU) im Rahmen des neunten Sanktionspakets verabschiedet hatte. Sie treten am 25. Januar 2023 um 18:00 Uhr in Kraft.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im Januar 2023. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter