Creux du Van: Beschwerden von Helvetia Nostra abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden von Helvetia Nostra gegen die von den Kantonen Neuenburg und Waadt beschlossenen Massnahmen zum Schutz des Gebiets des Creux du Van ab. Die von Helvetia Nostra als ungenügend erachteten Massnahmen halten sich im Rahmen der bundesrechtlichen Bestimmungen zur Raumplanung und zum Natur- und Landschaftsschutz. Sie stellen auch eine deutliche Verbesserung gegenüber dem aktuellen Zustand und den bestehenden Belastungen dar. (Urteile 1C_131/2021 und 1C_237/2021)
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