Das auf die Schiedsklausel anwendbare Recht
Eine Betrachtung im Bezug auf die materielle Gültigkeit sowie im Kontext der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Beim Abschluss internationaler Verträge einigen sich die Parteien hinsichtlich möglicher Streitigkeiten häufig auf ein anzurufendes Schiedsgericht, ohne dabei die Frage des auf die Schiedsklausel anwendbaren Rechts zu klären. Kommt es zum Rechtsstreit, wird die Gültigkeit der Schiedsklausel regelmässig in Frage gestellt, weshalb die angerufenen (Schieds-)Gerichte zunächst ihre Zuständigkeit und damit auch die Gültigkeit der Schiedsklausel klären müssen. Dabei stellt sich die Frage, nach welchem Recht die Gültigkeit dieser Klausel zu beurteilen ist. Der Autor zeigt auf, welche Ansätze die (Schieds-)Gerichte dabei verfolgen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Überblick
- 2. Bestimmung des anwendbaren Rechts
- 2.1. Explizite Rechtswahl für die Schiedsklausel
- 2.2. Subjektive und Objektive Anknüpfung
- 2.2.1. Subjektive Anknüpfung
- 2.2.1.1. Anknüpfung an die generelle Rechtswahl
- 2.2.1.2. Anknüpfung an die Wahl des Sitzes des Schiedsgerichts
- 2.2.2. Objektive Anknüpfung
- 2.2.2.1. Anknüpfung anhand einer expliziten Kollisionsnorm
- 2.2.2.2. Anknüpfung nach dem Closest Connection Test
- 2.2.2.3. Anknüpfung nach Massgabe des NYÜ
- 3. Fazit
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