Glaspavillon in Wohnquartier von Trimbach SO darf stehenbleiben
BGer – Nach jahrelangem Streit hat das Bundesgericht einem Trimbacher Ehepaar recht gegeben, das im Garten seines Hauses einen Glaspavillon gebaut hatte. Die Bürgergemeinde Trimbach SO wehrte sich als Eigentümerin der im Baurecht abgegebenen Parzelle gegen den Bau. Sie muss nun die Gerichtskosten übernehmen. (Urteil 5A_425/2022)
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