«Superkräfte» eines Mannes beschäftigen die Walliser Justiz
BGer – Ein nach eigener Auffassung über «Superkräfte» verfügender Mann muss in Untersuchungshaft bleiben, weil er möglicherweise sensible Computerdaten veröffentlichen oder beschädigen könnte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1B_138/2023)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare