Aus dem Bundesstrafgericht
Gunvor-Affäre: Bedingte Strafe für Weiterleitung von Schmiergeldern
Rechtsgebiete:
Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
Zitiervorschlag: Jurius, Gunvor-Affäre: Bedingte Strafe für Weiterleitung von Schmiergeldern, in: Jusletter 17. April 2023
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat einen Franzosen im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um den Rohstoffhändler Gunvor zu einer bedingten Freiheits- und Geldstrafe verurteilt. Der Mann wurde der qualifizierten Geldwäscherei und Urkundenfälschung für schuldig befunden. (Urteil SK.2022.50)