Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Hauenstein: Keine Auswirkung von Beschwerde gegen Arbeitsvergabe
Rechtsgebiete:
Vergaberecht
Zitiervorschlag: Jurius, Hauenstein: Keine Auswirkung von Beschwerde gegen Arbeitsvergabe, in: Jusletter 17. April 2023
BVGer – Eine Beschwerde gegen die Vergabe der Arbeiten für die Sanierung des Hauenstein-Basistunnels auf der SBB-Bahnlinie Basel-Olten hat keine Auswirkungen auf die Umsetzung. Das Bundesverwaltungsgericht hat keine aufschiebende Wirkung erteilt, womit die Arbeiten weiterlaufen können. (Zwischenentscheid B-3196/2022)