Aus dem Bundesgericht
Partielles Bettelverbot Kanton Basel-Stadt: Beschwerde teilweise gutgeheissen
Rechtsgebiete:
Grundrechte, Polizei- und Ordnungsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Partielles Bettelverbot Kanton Basel-Stadt: Beschwerde teilweise gutgeheissen, in: Jusletter 17. April 2023
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde gegen das partielle Bettelverbot des Kantons Basel-Stadt teilweise gut. Das Bettelverbot in öffentlichen Parks hebt es als unverhältnismässig auf. Die übrigen Bestimmungen können grundrechtskonform angewendet werden; gegenüber passiv bettelnden Menschen darf eine Busse nur verhängt werden, wenn vorangehende mildere Massnahmen erfolglos geblieben sind. (Urteil 1C_537/2021)