Partielles Bettelverbot Kanton Basel-Stadt: Beschwerde teilweise gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde gegen das partielle Bettelverbot des Kantons Basel-Stadt teilweise gut. Das Bettelverbot in öffentlichen Parks hebt es als unverhältnismässig auf. Die übrigen Bestimmungen können grundrechtskonform angewendet werden; gegenüber passiv bettelnden Menschen darf eine Busse nur verhängt werden, wenn vorangehende mildere Massnahmen erfolglos geblieben sind. (Urteil 1C_537/2021)
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