Agro-Photovoltaik und Direktzahlungsberechtigung
Bemerkungen zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023
Im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2023 soll neu eine explizite Regelung zur Direktzahlungsberechtigung von Flächen mit Agro-Photovoltaik erlassen werden. Der Beitrag würdigt die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Änderungen. Er zeigt auf, dass die Frage der Direktzahlungsberechtigung unabhängig von raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen gestützt auf das Landwirtschaftsrecht beantwortet werden muss. Der im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagene Verweis auf die Raumplanungsverordnung ist nach der hier vertretenen Ansicht nicht sachgerecht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Direktzahlungen – geltende Rechtslage
- 3. Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 – Vernehmlassungsentwurf
- 3.1. Überblick
- 3.2. Grundsatz: Keine Direktzahlungsberechtigung
- 3.3. Ausnahme: Agro-PV
- 4. Würdigung und Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare