Beiträge DOI: 10.38023/be7a92be-ebb8-4e17-ab11-af1cf3b4f95c

Agro-Photovoltaik und Direktzahlungsberechtigung

Bemerkungen zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023

Beatrix Schibli
Beatrix Schibli
Rechtsgebiete:

Land- und Forstwirtschaft, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht

Zitiervorschlag: Beatrix Schibli, Agro-Photovoltaik und Direktzahlungsberechtigung, in: Jusletter 24. April 2023

Im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2023 soll neu eine explizite Regelung zur Direktzahlungsberechtigung von Flächen mit Agro-Photovoltaik erlassen werden. Der Beitrag würdigt die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Änderungen. Er zeigt auf, dass die Frage der Direktzahlungsberechtigung unabhängig von raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen gestützt auf das Landwirtschaftsrecht beantwortet werden muss. Der im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagene Verweis auf die Raumplanungsverordnung ist nach der hier vertretenen Ansicht nicht sachgerecht.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Direktzahlungen – geltende Rechtslage
  • 3. Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 – Vernehmlassungsentwurf
    • 3.1. Überblick
    • 3.2. Grundsatz: Keine Direktzahlungsberechtigung
    • 3.3. Ausnahme: Agro-PV
  • 4. Würdigung und Fazit
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