Bundesrat setzt DNA-Gesetz in Kraft und ermöglicht zusätzliche Ermittlungsansätze
Das revidierte DNA-Profil-Gesetz, das unter anderem den Einsatz der DNA-Phänotypisierung, den Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug und neue Löschbestimmungen regelt, tritt am 1. August 2023 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 beschlossen. Gleichzeitig treten die dafür notwendigen Verordnungsanpassungen in Kraft, die von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen ausgearbeitet wurden.
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