Prozessuale Stolpersteine für Unverheiratete bei Unterhaltsansprüchen von minderjährigen Kindern
Die Verweigerung des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 6 EMRK
Die Autoren beschreiben die oftmals sehr hohen prozessualen Hürden, welchen vor allem unverheiratete Mütter mit Neugeborenen entgegenstehen. Dazu gehört neben dem komplizierten Weg über die Schlichtungsbehörde auch die häufige Idee, dass vor Schlichtungsbehörden keine unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren sei. Zudem werden von den zahlungsunwilligen Vätern auch prozessuale Vorbringen gemacht, welche sich als Irrläufer entpuppen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Fundamentalfehler des Gesetzgebers: (Noch) kein Verzicht auf Schlichtungsverfahren
- 1. Heutige Regelung für das Schlichtungsverfahren
- 2. Wertungswiderspruch zu übrigen familienpolitischen Zielen
- 3. Schlichtungsbehörden in den Kantonen für komplizierte Unterhalts- und Kontaktstreitigkeiten prädestiniert?
- 4. Exkurs: Unterhalt und die KESB–Behörden
- 5. Korrektur in der laufenden ZPO-Revision
- 6. Zwischenergebnis: Verfahren selbst lancieren
- III. Teilweise unüberwindbare Stolpersteine in Einzelfällen
- 1. Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege und dessen Verweigerung
- 2. Verstrickung in zivilprozessuale Einwände
- 3. Zwischenfazit
- 4. Folge aller Ausführungen: Konstituierung einer Verletzung von Art. 6 EMRK
- IV. Zivilprozess der unverheirateten Mütter: Quo vadis?
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