Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Gerichtsurteil zur Unternehmensabgabe für Radio und TV
Rechtsgebiete:
Steuerrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Gerichtsurteil zur Unternehmensabgabe für Radio und TV, in: Jusletter 27. November 2023
BVGer – Gemäss Bundesverwaltungsgericht ist der degressive Tarif der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen verfassungswidrig. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt der aktuelle Tarif jedoch bis zur nächsten Verordnungsänderung anwendbar. (Urteil A-4741/2021)