Bündner Regierung muss Gutachten zu Hängebrücken-Projekt einholen
BGer – Ohne gesetzlich vorgesehenes Gutachten genehmigte die Bündner Regierung die Nutzungsplanung und erteilte die Rodungsbewilligung für das geplante Hängebrückenprojekt «Aventura Alvra» über die Schinschlucht im Albulatal. Nun hat das Bundesgericht den Fall an die Exekutive zurückgewiesen. (Urteil 1C_315/2022)
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