L’agent de police n’a pas maltraité le militant de Critical Mass
BGer – Die Beschwerde eines Demonstranten darüber, dass er von einem Polizisten angerempelt worden sei, ist unzulässig. Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass er nicht Opfer einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung geworden ist. Der Vorfall hatte sich während eines von Critical Mass organisierten Fahrradkorsos in den Strassen von Genf Ende Juni 2020 ereignet. (Urteil 7B_10/2023) (cs)
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