Strafrichterin verlangt Ausstand von Kollegen der Beschwerdekammer
BStGer – Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts darf eine Beschwerde der Vizepräsidentin der Berufungskammer des gleichen Gerichts vorerst weiter behandeln. Dies, obwohl ein Ausstandsgesuch gegen die Mitglieder der Beschwerdekammer hängig ist, wie das Bundesgericht entschied. Es sieht keine Gründe für eine Sistierung des Verfahrens. (Verfügung 7B_42/2024)
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