Unternehmensentlastungsgesetz
Der Bundesrat setzt das Unternehmensentlastungsgesetz gestaffelt in Kraft. Dies hat er am 15. März 2024 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Regulierungskosten der Unternehmen zu senken und die Digitalisierung von Behördenleistungen zu fördern.
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