Lebenslange Freiheitsstrafe für Ermordung eines Mädchen bestätigt
BGer – Die Verurteilung einer jungen Frau zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen der Ermordung eines zweieinhalb Jahre alten Kindes ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau gegen das Urteil der Freiburger Justiz abgewiesen. (Urteil 6B_1126/2023)
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