Beiträge DOI: 10.38023/7731a659-c79b-4c4d-99b2-dcbd120f965d

Die Entwicklung des Ausübungsinteresses am Grundeigentum im ZGB

Daniel Wyss
Daniel Wyss
Rechtsgebiete:

Eigentum, Sachenrecht

Zitiervorschlag: Daniel Wyss, Die Entwicklung des Ausübungsinteresses am Grundeigentum im ZGB, in: Jusletter 27. Mai 2024

Im Gemeinen Recht reichte das Grundeigentum «von den Sternen bis in die Unterwelt». Eugen Huber beschränkte die vertikale Ausdehnung des Grundeigentums auf das Ausübungsinteresse des Grundeigentümers. Er liess indes die Frage unbeantwortet, wer im Streitfall die Beweislast für das Ausübungsinteresse tragen sollte. Lehre und Rechtsprechung haben darum die Praxis entwickelt, wonach der betroffene Grundeigentümer das Ausübungsinteresse an seinem Grundeigentum zu beweisen habe. Die demographischen und technischen Entwicklungen gehen auch im 21. Jahrhundert unvermindert weiter, und so werden sich neue juristische Herausforderungen stellen.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Die Beschränkung des Grundeigentums in der Vertikalen
    • 2.1. Im gemeinen römischen Recht
    • 2.2. In der Schweiz vor dem ZGB
  • 3. Entstehungsgeschichte von ZGB 667 I
  • 4. Beweislastverteilung und Folgen der Beweislosigkeit
  • 5. (Weiter-)Entwicklung der Frage nach der Beweislastverteilung
    • 5.1. Beweislast beim betroffenen Grundeigentümer
    • 5.2. Beweislast bei demjenigen, welcher in das Grundeigentum eingreift
    • 5.3. Aktuelle Entwicklungen
  • 6. Schlussbetrachtung
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