Wissenschaftliche Beiträge DOI: 10.38023/27e3be6d-4d7b-44e4-9e36-c1f3abe13efc

Suizidhilfe: Reicht das Strafgesetzbuch aus?

Stéphanie Beuriot
Stéphanie Beuriot
Valérie Junod
Valérie Junod
Carole-Anne Baud
Carole-Anne Baud
Rechtsgebiete:

Strafrecht

Zitiervorschlag: Stéphanie Beuriot / Valérie Junod / Carole-Anne Baud, Suizidhilfe: Reicht das Strafgesetzbuch aus?, in: Jusletter 27. Mai 2024

In der Schweiz wird die Beihilfe zum Suizid hauptsächlich durch Art. 115 des Strafgesetzbuches erfasst. Darüber hinaus wird die Strafbestimmung durch zahlreiche gesetzgeberische oder normative «Schichten» ergänzt. Diese werden hier zusammengefasst und analysiert, wobei nacheinander das MedBG, das HMG, das BetmG und das kantonale Recht untersucht werden. Wir untersuchen auch die Berichte, die von den Schweizer Sterbehilfeorganisationen zur Verfügung gestellt wurden. Am Ende unserer Analyse kommen wir zum Schluss, dass die derzeitige Regelung auf der Grundlage des Strafgesetzbuches ausreichend ist.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 2. Suizidhilfe und andere Formen der Sterbehilfe in der Schweiz
  • 3. Überblick über die Rechtsprechung zur Freiheit zu sterben
  • 4. Artikel 115 des Strafgesetzbuches
    • 4.1. Die Urteilsfähigkeit der SP
    • 4.2. Materielle Handlungen
    • 4.3. Das selbstsüchtige Motiv
    • 4.4. Der Sonderfall der selbstsüchtigen Beweggründe in Bezug auf Sterbehilfeorganisationen
    • 4.5. Der Fall von Minderjährigen
    • 4.6. Zusätzliche Leitplanken gegen Missbrauch
  • 5. Wenn die Beihilfe zum Suizid von einem Arzt geleistet wird
    • 5.1. Die ethischen Regeln des privaten Vereinsrechts
    • 5.2. Die Regeln des MedBG
      • 5.2.1. Disziplinarische Massnahmen
      • 5.2.2. Administrative Massnahmen
  • 6. Wenn das NaP-Produkt zur Suizidbeihilfe verwendet wird
    • 6.1. Die Regeln des HMG
      • 6.1.1. Ist NaP ein Medikament?
      • 6.1.2. Ist das HMG anwendbar?
    • 6.2. Sind die Regeln des BetmG auf die SH anwendbar?
  • 7. Das kantonale Recht zur Suizidbeihilfe
    • 7.1. Westschweizer Übersicht
    • 7.2. Kantonale Gesetze in der Westschweiz
    • 7.3. Die kantonalen Richtlinien für die Abgabe von NaP
  • 8. Andere anwendbare Regeln
  • 9. Schlussfolgerung und Empfehlungen
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