Auch IV-Rentenbezüger können Altersrente aufschieben
BGer – Auch wer eine IV-Rente bezieht, kann den Bezug der Altersrente aufschieben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Bundesrat hat beim Erlass der anderslautenden Bestimmung in der AHV-Verordnung seine Befugnisse überschritten. (Urteil 9C_705/2023)
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