Liebe Leser*innen

Gleich zwei Beiträge befassen sich in dieser Ausgabe mit dem Drug Checking in der Schweiz:

Elodie Wehrli, Valérie Junod und Carole-Anne Baud haben sich im Rahmen eines SNF-Forschungsprojekts mit der Frage auseinandergesetzt, ob für die Durchführung des Drug Checking nach dem Betäubungsmittelgesetz eine Bewilligung nötig ist – und damit, ob sich die daran beteiligten Personen strafrechtlich relevant verhalten. In diesem Zusammenhang haben dieselben Autorinnen eine Studie bei den acht Drug-Checking-Einrichtungen der Schweiz durchgeführt, deren Ergebnisse sie in ihrem zweiten Beitrag präsentieren.

Martin Sarbach und Chiara Süsstrunk thematisieren das Kreisschreiben des Bundesamts für Sozialversicherung, worin Maximalwerte für den anrechenbaren Mehraufwand bei Hilflosigkeit festgelegt werden – nach Dafürhalten der Autoren ohne genügende gesetzliche Grundlage. Das legen sie am Beispiel der Hilflosenentschädigung und des Intensivpflegezuschlags bei Minderjährigen dar.

Art. 52 Abs. 2 AHVG statuiert eine subsidiäre Organhaftung für verschuldet nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge. Der Tatbestand nähert sich in der Anwendung bekanntlich einer Kausalhaftung an. David Ballmer appelliert an die Praxis, die Bestimmung nicht noch zu einer Durchgriffshaftung werden zu lassen.

Was kann eine Mediation bieten – und was nicht? Yvonne A. Burger zeigt auf, inwiefern ein Mediationsverfahren eine andere Denk- und Vorgehensweise erfordert als im juristischen Alltag gewohnt und erläutert verschiedene Methoden zur Konfliktbeilegung, die auch ausserhalb eines Mediationsverfahrens hilfreich sein können.

Und schliesslich widmet sich Christian Crocetta der ärztlichen Suizidbeihilfe im italienischen Rechtssystem und den sich im Zusammenhang mit dem Lebensende stellenden ethischen, klinischen und biojuristischen Fragen.

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!

Editions Weblaw

 

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Wissenschaftliche Beiträge
Le Drug checking en Suisse : L’autorisation administrative & l’illicéité pénale
Elodie Wehrli
Elodie Wehrli
Valérie Junod
Valérie Junod
Carole-Anne Baud
Carole-Anne Baud
Die Praxis des Drug Checking (DC), die auf der Komponente «Schadensminderung» der Schweizer Vier-Säulen-Politik im Bereich der Betäubungsmittel basiert, verbreitet sich allmählich in der Schweiz. Der vorliegende Artikel untersucht, ob für seine Durchführung nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) eine oder mehrere behördliche Bewilligungen erforderlich sind. In einem zweiten Schritt wird analysiert, ob die am Angebot von DC beteiligten Personen nach dem BetmG strafrechtliche Sanktionen zu befürchten haben. (xf)
Le Drug checking en Suisse : Aperçu des pratiques cantonales
Elodie Wehrli
Elodie Wehrli
Carole-Anne Baud
Carole-Anne Baud
Valérie Junod
Valérie Junod
Die Schweiz ist eine Pionierin auf dem Gebiet des Drug Checking (DC). 1990 wurde das erste Programm zur Durchführung von Drogentests für Konsumenten eingeführt. Heute entwickelt sich die Praxis weiter und schweizweit gibt es acht Einrichtungen, die DC anbieten. Dieser Artikel ist das Ergebnis einer Feldstudie bei diesen acht Einrichtungen. Er untersucht ihre Funktionsweise und entwickelt Empfehlungen zur Förderung dieses grundlegenden Systems der Schadensminderung. (xf)
Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag bei Minderjährigen
Martin Sarbach
Martin Sarbach
Chiara Süsstrunk
Chiara Süsstrunk
Das Bundesamt für Sozialversicherung hat ohne hinreichende gesetzliche Grundlagen in sein Kreisschreiben über Hilflosigkeit Maximalwerte des anrechenbaren Mehraufwands aufgenommen. Dadurch wird in vielen Fällen nicht mehr der tatsächliche zeitliche Mehraufwand angerechnet, was es für Minderjährige, die zu Hause gepflegt werden, entgegen der klaren Intention des Gesetzgebers schwieriger macht, Intensivpflegezuschläge oder Assistenzentschädigungen zu bekommen. Eine höchstrichterliche Klärung der Frage ist wünschenswert.
Beiträge
Die Haftung der Organe für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge
David Ballmer
David Ballmer
Der in Art. 52 Abs. 2 AHVG verankerte Organhaftungstatbestand sieht bekanntlich eine subsidiäre Haftpflicht der Organe des Arbeitgebers vor, wenn der Versicherung durch absichtliche oder grobfahrlässige Missachtung von Vorschriften ein Schaden entsteht. Zu den einschlägigen Vorschriften gehören mitunter jene über die Beitragspflicht. Weil es den belangten Organpersonen in der Praxis nur selten gelingt, sich vom Verschuldensvorwurf zu entlasten, nähert sich der Tatbestand kritischen Stimmen zufolge einer Kausalhaftung an. Der Verfasser geht einen Schritt weiter und mahnt, dass die Regelung nicht zu einer Durchgriffshaftung verkommen darf.
Was zählt, ist die Qualität der Aufmerksamkeit
Yvonne A. Burger
Yvonne A. Burger
Mit dem Inkrafttreten der eidgenössischen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 fand die Mediation Eingang in den Zivilprozess. Nach gut 13 Jahren besteht nach wie vor Klärungsbedarf, um was es bei der Mediation geht. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede des Mediationsverfahrens zur herkömmlichen juristischen Denk- und Vorgehensweise und zeigt auf, welche Möglichkeiten mediative Grundsätze und Fragestellungen im juristischen Alltag eröffnen können.
Comme des nouvelles Parques ?
Christian Crocetta
Christian Crocetta
Mit der Verordnung 207/2018 und dem späteren Urteil 242/2019 des italienischen Verfassungsgerichts zum Fall Fabiano Antoniani wurde die Möglichkeit des Zugangs zur ärztlichen Suizidbeihilfe nach den von diesem Gericht festgelegten Kriterien in das italienische Rechtssystem «eingeführt». Ausgehend von der Notwendigkeit, die im Urteil 242/2019 (und im folgenden Urteil 50/2022 zur Sterbehilfe) enthaltenen Bestimmungen im Rahmen des italienischen Gesetzes 219/2017 zu geltendem Recht zu machen, werden im vorliegenden Beitrag die wichtigsten offenen Fragen kommentiert, wobei die offenen biojuristischen Dimensionen in Bezug auf das Lebensende hervorgehoben werden. (xf)
Aus dem Bundesgericht
Suiziddrohungen des Ehemannes: Notunterkunft für Frau stellt Opferhilfeleistung dar
Jurius
Jurius
BGer – Der Kanton Luzern muss im Rahmen der Opferhilfe für die Unterbringung einer Frau in einer Notunterkunft aufkommen. Die psychische Beeinträchtigung der Frau durch die wiederholten Suiziddrohungen ihres damaligen Ehemannes war hinreichend schwer, um ihre Opferstellung zu begründen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts gut. (Urteil 1C_653/2022)
Sanktion von rund 72 Millionen Franken gegen Swisscom bestätigt
Jurius
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat die Sanktion der Wettbewerbskommission gegen die Swisscom im Streit um Sportübertragungen bestätigt. Das Telekommunikationsunternehmen muss eine Busse von 71,8 Millionen CHF zahlen. (Urteil 2C_561/2022)
Auch IV-Rentenbezüger können Altersrente aufschieben
Jurius
Jurius
BGer – Auch wer eine IV-Rente bezieht, kann den Bezug der Altersrente aufschieben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Bundesrat hat beim Erlass der anderslautenden Bestimmung in der AHV-Verordnung seine Befugnisse überschritten. (Urteil 9C_705/2023)
Bundesgericht verurteilt ehemalige Zürcher UBS-Sekretärin
Jurius
Jurius
BGer – Seidenfoulards, Schönheitsbehandlungen und eine Thailand-Reise: Eine ehemalige Sekretärin der UBS-Spitze hat ihre Firmenkreditkarte rund 800 Mal privat genutzt. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gegen die Verurteilung nun abgelehnt. (Urteil 7B_281/2022)
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Überprüfung des Zustimmungsverfahrens
Jurius
Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat das vom Staatssekretariat für Migration angewandte Zustimmungsverfahren überprüft, nachdem ein kantonales Gericht auf Beschwerde hin die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung angeordnet hatte. Es kommt zum Schluss, dass die aktuelle Praxis gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung und gegen grundlegende Verfahrensgarantien verstösst. (Urteil F-2182/2021)
Verbände können Bundesverfügung zu Wolfsabschüssen nicht anfechten
Jurius
Jurius
BVGer – Das Verbandsbeschwerderecht von Umweltorganisationen ist gegen eine Zustimmung des Bundes zu Wolfsabschüssen nicht wirksam. Laut Bundesverwaltungsgericht können die Organisationen erst die Abschuss-Verfügungen der jeweiligen Kantone anfechten. (Urteil A-6831/2023)
Medienmitteilungen
Internationales Erbrecht: Neue Regeln gelten ab dem 1. Januar 2025
Jurius
Jurius
Ab Anfang des nächsten Jahres gelten in der Schweiz neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen verringern insbesondere das Risiko von Zuständigkeitskonflikten zwischen den Behörden in der Schweiz und im Ausland. Damit wird die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger erhöht.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur CO2-Verordnung
Jurius
Jurius
Am 26. Juni 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung eröffnet. Sie legt die Reduktionsziele für den Treibhausgas-Ausstoss der verschiedenen Sektoren bis 2030 fest und konkretisiert die Massnahmen, die das Parlament mit der Revision des CO2-Gesetzes im März 2024 beschlossen hat. Die Verordnung regelt unter anderem die neu geschaffene Unterstützung durch den Bund von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie verschiedene Fördermassnahmen für Unternehmen, die klimafreundliche Technologien einsetzen. Die Vernehmlassung dauert bis 17. Oktober 2024.
Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen Antibiotikaresistenzen
Jurius
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Die Zahl der antibiotikaresistenten Bakterien nimmt weltweit zu. Diese Entwicklung gefährdet zunehmend die Behandlung von Infektionen mit Antibiotika und belastet die Gesundheitssysteme, auch in der Schweiz. Um die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen zu verstärken, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 den neuen One Health-Aktionsplan StAR 2024–2027 im Rahmen der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) verabschiedet. Dieser Aktionsplan fördert die Umsetzung von Massnahmen, setzt nationale Ziele und verfolgt innovative Ansätze, um die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier langfristig zu erhalten.
Walliser Firmen kooperieren mit WEKO
Jurius
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Die WEKO hat verschiedene Vergabeverfahren von Walliser Gemeinden im Entsorgungsbereich untersucht. Vier Unternehmen aus dem Unterwallis verhielten sich während kommunalen Beschaffungsverfahren kartellrechtlich problematisch. Sie regelten das Verfahren mit der WEKO einvernehmlich.
Zusammenschluss von UBS und CS: FINMA schliesst Kontrollverfahren ab
Jurius
Jurius
Die FINMA schliesst das kartellrechtliche Kontrollverfahren zum Zusammenschluss von UBS und Credit Suisse ohne Bedingungen und Auflagen ab. Sie gelangt nach umfangreicher Prüfung zum Schluss, dass der Zusammenschluss von UBS und Credit Suisse den wirksamen Wettbewerb in keinem Marktsegment beseitigt.
Gesetzgebungsübersicht
Verzeichnis der auf Juli 2024 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Jurius
Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juli 2024 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.