Liebe Leser*innen
Gleich zwei Beiträge befassen sich in dieser Ausgabe mit dem Drug Checking in der Schweiz:
Elodie Wehrli, Valérie Junod und Carole-Anne Baud haben sich im Rahmen eines SNF-Forschungsprojekts mit der Frage auseinandergesetzt, ob für die Durchführung des Drug Checking nach dem Betäubungsmittelgesetz eine Bewilligung nötig ist – und damit, ob sich die daran beteiligten Personen strafrechtlich relevant verhalten. In diesem Zusammenhang haben dieselben Autorinnen eine Studie bei den acht Drug-Checking-Einrichtungen der Schweiz durchgeführt, deren Ergebnisse sie in ihrem zweiten Beitrag präsentieren.
Martin Sarbach und Chiara Süsstrunk thematisieren das Kreisschreiben des Bundesamts für Sozialversicherung, worin Maximalwerte für den anrechenbaren Mehraufwand bei Hilflosigkeit festgelegt werden – nach Dafürhalten der Autoren ohne genügende gesetzliche Grundlage. Das legen sie am Beispiel der Hilflosenentschädigung und des Intensivpflegezuschlags bei Minderjährigen dar.
Art. 52 Abs. 2 AHVG statuiert eine subsidiäre Organhaftung für verschuldet nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge. Der Tatbestand nähert sich in der Anwendung bekanntlich einer Kausalhaftung an. David Ballmer appelliert an die Praxis, die Bestimmung nicht noch zu einer Durchgriffshaftung werden zu lassen.
Was kann eine Mediation bieten – und was nicht? Yvonne A. Burger zeigt auf, inwiefern ein Mediationsverfahren eine andere Denk- und Vorgehensweise erfordert als im juristischen Alltag gewohnt und erläutert verschiedene Methoden zur Konfliktbeilegung, die auch ausserhalb eines Mediationsverfahrens hilfreich sein können.
Und schliesslich widmet sich Christian Crocetta der ärztlichen Suizidbeihilfe im italienischen Rechtssystem und den sich im Zusammenhang mit dem Lebensende stellenden ethischen, klinischen und biojuristischen Fragen.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Editions Weblaw
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