Jusletter

Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag bei Minderjährigen

Eine Gewaltenteilungsproblematik entlang der «klassischen» Bruchstelle Gesetzgeber/Verwaltung

  • Autoren/Autorinnen: Martin Sarbach / Chiara Süsstrunk
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
  • DOI: 10.38023/200d371b-7272-4d65-9d5e-578f8ed52322
  • Zitiervorschlag: Martin Sarbach / Chiara Süsstrunk, Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag bei Minderjährigen, in: Jusletter 1. Juli 2024
Das Bundesamt für Sozialversicherung hat ohne hinreichende gesetzliche Grundlagen in sein Kreisschreiben über Hilflosigkeit Maximalwerte des anrechenbaren Mehraufwands aufgenommen. Dadurch wird in vielen Fällen nicht mehr der tatsächliche zeitliche Mehraufwand angerechnet, was es für Minderjährige, die zu Hause gepflegt werden, entgegen der klaren Intention des Gesetzgebers schwieriger macht, Intensivpflegezuschläge oder Assistenzentschädigungen zu bekommen. Eine höchstrichterliche Klärung der Frage ist wünschenswert.

Inhaltsverzeichnis

  • A. Prolog
  • B. Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag bei Minderjährigen: Aktuelle Praxis
  • I. Einleitung
  • II. Regelungssystem von Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag
  • 1. Hilflosenentschädigung nach Art. 42 IVG
  • 1.1. Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 42 IVG
  • a. Hilflosigkeit
  • b. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz
  • 1.2. Umfang der Entschädigung und Bemessung der Hilflosigkeit
  • a. Leichte Hilflosigkeit
  • b. Mittlere Hilflosigkeit
  • c. Schwere Hilflosigkeit
  • 1.3. Dauer der Entschädigung
  • 2. Intensivpflegezuschlag zur Hilflosenentschädigung
  • 2.1. Anspruchsvoraussetzungen
  • a. Bezug einer Hilflosenentschädigung
  • b. Invaliditätsbedingter Mehraufwand von mindestens vier Stunden pro Tag
  • 2.2. Umfang des Intensivpflegezuschlags
  • 2.3. Dauer des Intensivpflegezuschlags
  • III. Maximalwerte bei der Berechnung des Intensivpflegezuschlags
  • 1. Einführung der Maximalwerte im Kreisschreiben
  • 2. Kreisschreiben über Hilflosigkeit als Rechtsgrundlage
  • 2.1. Das Kreisschreiben als vollzugslenkende Verwaltungsverordnung
  • 2.2. Zum Erlass von Verwaltungsverordnungen im Allgemeinen und des KSH im Besonderen
  • 3. Unzulässige Einschränkung der IVV durch das Kreisschreiben
  • C. Epilog

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