Inhaltsverzeichnis
-
A. Prolog
-
B. Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag bei Minderjährigen: Aktuelle Praxis
-
I. Einleitung
-
II. Regelungssystem von Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag
-
1. Hilflosenentschädigung nach Art. 42 IVG
-
1.1. Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 42 IVG
-
a. Hilflosigkeit
-
b. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz
-
-
1.2. Umfang der Entschädigung und Bemessung der Hilflosigkeit
-
a. Leichte Hilflosigkeit
-
b. Mittlere Hilflosigkeit
-
c. Schwere Hilflosigkeit
-
-
1.3. Dauer der Entschädigung
-
-
2. Intensivpflegezuschlag zur Hilflosenentschädigung
-
2.1. Anspruchsvoraussetzungen
-
a. Bezug einer Hilflosenentschädigung
-
b. Invaliditätsbedingter Mehraufwand von mindestens vier Stunden pro Tag
-
-
2.2. Umfang des Intensivpflegezuschlags
-
2.3. Dauer des Intensivpflegezuschlags
-
-
-
III. Maximalwerte bei der Berechnung des Intensivpflegezuschlags
-
1. Einführung der Maximalwerte im Kreisschreiben
-
2. Kreisschreiben über Hilflosigkeit als Rechtsgrundlage
-
2.1. Das Kreisschreiben als vollzugslenkende Verwaltungsverordnung
-
2.2. Zum Erlass von Verwaltungsverordnungen im Allgemeinen und des KSH im Besonderen
-
-
3. Unzulässige Einschränkung der IVV durch das Kreisschreiben
-
-
-
C. Epilog