Suiziddrohungen des Ehemannes: Notunterkunft für Frau stellt Opferhilfeleistung dar
BGer – Der Kanton Luzern muss im Rahmen der Opferhilfe für die Unterbringung einer Frau in einer Notunterkunft aufkommen. Die psychische Beeinträchtigung der Frau durch die wiederholten Suiziddrohungen ihres damaligen Ehemannes war hinreichend schwer, um ihre Opferstellung zu begründen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts gut. (Urteil 1C_653/2022)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare