Aus dem Bundesgericht
Suiziddrohungen des Ehemannes: Notunterkunft für Frau stellt Opferhilfeleistung dar
Rechtsgebiete:
Familienrecht. Eherecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Suiziddrohungen des Ehemannes: Notunterkunft für Frau stellt Opferhilfeleistung dar, in: Jusletter 1. Juli 2024
BGer – Der Kanton Luzern muss im Rahmen der Opferhilfe für die Unterbringung einer Frau in einer Notunterkunft aufkommen. Die psychische Beeinträchtigung der Frau durch die wiederholten Suiziddrohungen ihres damaligen Ehemannes war hinreichend schwer, um ihre Opferstellung zu begründen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts gut. (Urteil 1C_653/2022)