Überprüfung des Zustimmungsverfahrens
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat das vom Staatssekretariat für Migration angewandte Zustimmungsverfahren überprüft, nachdem ein kantonales Gericht auf Beschwerde hin die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung angeordnet hatte. Es kommt zum Schluss, dass die aktuelle Praxis gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung und gegen grundlegende Verfahrensgarantien verstösst. (Urteil F-2182/2021)
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