«König der Antiquitäten» schuldet 3,5 Millionen Franken an Steuern
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerden des Kunsthändlers Ali Aboutaam und seiner Firma Phoenix gegen Veranlagungsentscheide nach der Einfuhr antiker Kunstwerke abgewiesen. Der sogenannte «König der Antiquitäten» muss rund 3,5 Millionen CHF an Mehrwertsteuern bezahlen, Zinsen nicht inbegriffen. (Urteile 9C_107/2023, 9C_184/2023, 9C_187/2023 und 9C_203/2023)
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