Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Noch selten war das Interesse der Autorinnen und Autoren an der Publikation in unserer Schwerpunktausgabe Gesundheitsrecht so gross wie diesmal; einzelne Beiträge mussten sogar in die «normalen» Ausgaben des Jusletter verwiesen werden – was beweist, dass sich dessen Lektüre für Interessierte am Gesundheitsrecht auch ausserhalb der Schwerpunktausgaben lohnt!
Die Ausgabe beginnt mit dem Essay von Stephanie Oesch zu zentralen Herausforderungen des «Gesundheitswesens 2.0», namentlich der Nachhaltigkeit, der Chancen und Risiken der Digitalisierung sowie Fragen der Bioethik und des Datenschutzes.
Essen wir zu viel Zucker und liesse sich dieser gesundheitsschädliche Konsum mit rechtlichen Mitteln reduzieren? Frau Marie-Hélène Peter-Spiess präsentiert hierzu ihre Überlegungen, die auf ihrer jüngst abgenommenen Zürcher Dissertation beruhen.
Die Grossreform «Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär» (EFAS) wird die Schweizer Politik in den nächsten Monaten ebenfalls intensiv beschäftigen. Frau Dominique Vogt stellt die letzten Änderungen an der nun abstimmungsreifen Vorlage vor. Viel spezifischer, aber für die Betroffenen nicht minder wichtig, sind die Ausführungen von Frau Patricia Anna-Maria Netzer zur «Minced-Cartilage-Technik» und der Frage, ob es sich dabei um eine Pflichtleistung der Krankenversicherung handelt.
Clara Lussi analysiert kritisch, aufgrund welcher Kriterien in der Schweiz Langzeitpflege in Anspruch genommen werden kann und ob diese den Anforderungen des Verfassungs- und Völkerrechts genügen.
Das Autorenteam Mareike Brockes, Milorad Sekulara, Sascha Beck, Julian Mausbach und Christiane Brockes präsentiert die telemedizinische Versorgung Inhaftierter als gewinnbringende Ergänzung der traditionellen ärztlichen Versorgung. Auch zusätzliche telemedizinische Versorgung vermag vermutlich aber nicht die Defizite der Gesundheitsversorgung im Strafvollzug zu beseitigen, die Domenique Mai und Thomas D. Szucs aus rechtlicher und ethischer Sicht vor allem bei der psychiatrischen Versorgung, der geschlechtsspezifischen Bedürfnisbefriedigung und der Kostenbeteiligung verorten.
Coralie Tavel behandelt das Phänomen der diagnosestellenden Apps und fragt sich insbesondere, welche medizinprodukterechtlichen Anforderungen an diese zu stellen sind. Auch diese Arbeit basiert auf einer jüngst abgenommenen Zürcher Dissertation.
Schliesslich kommentieren Daniel Donauer, Pranvera Rasaj und Noëlle Ulrich das Täuschungsverbot im schweizerischen Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht.
Im Namen der gesamten Herausgeberschaft der Schwerpunkt-Ausgabe, namentlich auch im Namen des Institut du droit de la santé (IDS), wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre und gute Gesundheit.
Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Zürich
Mitherausgeber der Schwerpunktausgabe Gesundheitsrecht