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Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Noch selten war das Interesse der Autorinnen und Autoren an der Publikation in unserer Schwerpunktausgabe Gesundheitsrecht so gross wie diesmal; einzelne Beiträge mussten sogar in die «normalen» Ausgaben des Jusletter verwiesen werden – was beweist, dass sich dessen Lektüre für Interessierte am Gesundheitsrecht auch ausserhalb der Schwerpunktausgaben lohnt!

Die Ausgabe beginnt mit dem Essay von Stephanie Oesch zu zentralen Herausforderungen des «Gesundheitswesens 2.0», namentlich der Nachhaltigkeit, der Chancen und Risiken der Digitalisierung sowie Fragen der Bioethik und des Datenschutzes.

Essen wir zu viel Zucker und liesse sich dieser gesundheitsschädliche Konsum mit rechtlichen Mitteln reduzieren? Frau Marie-Hélène Peter-Spiess präsentiert hierzu ihre Überlegungen, die auf ihrer jüngst abgenommenen Zürcher Dissertation beruhen.

Die Grossreform «Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär» (EFAS) wird die Schweizer Politik in den nächsten Monaten ebenfalls intensiv beschäftigen. Frau Dominique Vogt stellt die letzten Änderungen an der nun abstimmungsreifen Vorlage vor. Viel spezifischer, aber für die Betroffenen nicht minder wichtig, sind die Ausführungen von Frau Patricia Anna-Maria Netzer zur «Minced-Cartilage-Technik» und der Frage, ob es sich dabei um eine Pflichtleistung der Krankenversicherung handelt.

Clara Lussi analysiert kritisch, aufgrund welcher Kriterien in der Schweiz Langzeitpflege in Anspruch genommen werden kann und ob diese den Anforderungen des Verfassungs- und Völkerrechts genügen.

Das Autorenteam Mareike Brockes, Milorad Sekulara, Sascha Beck, Julian Mausbach und Christiane Brockes präsentiert die telemedizinische Versorgung Inhaftierter als gewinnbringende Ergänzung der traditionellen ärztlichen Versorgung. Auch zusätzliche telemedizinische Versorgung vermag vermutlich aber nicht die Defizite der Gesundheitsversorgung im Strafvollzug zu beseitigen, die Domenique Mai und Thomas D. Szucs aus rechtlicher und ethischer Sicht vor allem bei der psychiatrischen Versorgung, der geschlechtsspezifischen Bedürfnisbefriedigung und der Kostenbeteiligung verorten.

Coralie Tavel behandelt das Phänomen der diagnosestellenden Apps und fragt sich insbesondere, welche medizinprodukterechtlichen Anforderungen an diese zu stellen sind. Auch diese Arbeit basiert auf einer jüngst abgenommenen Zürcher Dissertation.

Schliesslich kommentieren Daniel Donauer, Pranvera Rasaj und Noëlle Ulrich das Täuschungsverbot im schweizerischen Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht.

Im Namen der gesamten Herausgeberschaft der Schwerpunkt-Ausgabe, namentlich auch im Namen des Institut du droit de la santé (IDS), wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre und gute Gesundheit.

Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Zürich
Mitherausgeber der Schwerpunktausgabe Gesundheitsrecht

Essay
Stephanie Oesch
Stephanie Oesch
Abstract

Der Artikel skizziert einen Überblick über die anstehenden grossen thematischen Herausforderungen des Schweizer Gesundheitswesens. Er beleuchtet die zentralen Herausforderungen, mit denen sich Akteure des Gesundheitswesens konfrontiert sehen: die Nachhaltigkeit, die Chancen und Risiken der Digitalisierung sowie Fragestellungen zu bioethischen Themen und Daten- und Patientenschutz. In diesen Veränderungen liegen auch Chancen. Es braucht allerdings einen konstruktiven Dialog mit allen Stakeholdern.

Beiträge
Marie-Hélène Peter-Spiess
Marie-Hélène Peter-Spiess
Abstract

Der Artikel befasst sich mit dem übermässigen Konsum von zugesetztem Zucker und der damit verbundenen Problematik für die öffentliche Gesundheit. Er zeigt Perspektiven für eine Regulierung in diesem Bereich auf. Nach einer Darstellung der Situation de lege lata, die durch das weitgehende Fehlen von Rechtsvorschriften zu diesem Thema gekennzeichnet ist, untersucht der Beitrag Massnahmen, die ergriffen werden könnten, um den Zuckerkonsum in der Schweiz zu senken. Die Grundlagen für und Einwände gegen gesetzgeberische Massnahmen werden ebenso behandelt wie Beispiele für konkrete Instrumente, die sowohl verbindlichen als auch freiwilligen Charakter haben.

Dominique Vogt
Dominique Vogt
Abstract

Gut Ding will Weile haben. Nach nunmehr 14 Jahren (!) in Beratung wurde mit der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) eine der grössten Gesundheitsreformen verabschiedet. Der Beitrag zeigt auf, welche Entwicklungen das parlamentarische Geschäft seit Erscheinen des Jusletter-Beitrags zur EFAS vom 28. August 2023 durchlaufen hat und was zum möglichen Inkrafttreten der Vorlage bereits bekannt ist.

Patricia Netzer
Patricia Netzer
Abstract

Im Rahmen der vertrauensärztlichen Tätigkeit gemäss KVG Art. 57 erfolgt eine differenzierte, versicherungsmedizinische Darstellung, ob die Voraussetzungen bezüglich Leistungspflicht aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Minced-Cartilage-Technik gegeben sind. In Folge des rezenten Dreirichterurteils vom 15. Februar 2024 bezüglich KVG Art. 32 werden neben den verordnungsmässig festgelegten Direktiven gemäss Grundlagendokument des Eidgenössischen Departements des Innern vom 31. März 2022 weitere Aspekte der Gesundheitspolitik in die Analyse miteinbezogen.

Clara Lussi
Clara Lussi
Abstract

Die Schweiz verfolgt den Ansatz, dass Pflegebedarf ärztlich festgestellt werden muss, jedoch sind die Bedarfserfassungskriterien nicht klar definiert und uneinheitlich. Dies führt zu regionalen Unterschieden im Zugang zur Pflege. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Kriterien für den Zugang zur Langzeitpflege diskriminierungsfrei und angemessen sind und der UNO-BRK sowie den EU-Empfehlungen entsprechen.

Mareike Brockes
Milorad Sekularac
Sascha Beck
Julian Mausbach
Christiane Brockes
Abstract

Die Telemedizin kann die traditionelle ärztliche Versorgung in den Institutionen des Freiheitsentzuges gewinnbringend ergänzen. Sie kann helfen, die Versorgungsqualität zu sichern und Kosten einzusparen. Die guten Erfahrungen weltweit sowie die Ergebnisse von ersten Pilotprojekten in der Schweiz könnten die Basis für den Auf- und Ausbau einer flächendeckenden, fundierten, strukturierten und gewinnbringenden Implementierung der Telemedizin in den Institutionen des Freiheitsentzuges sein.

Domenique Mai
Domenique Mai
Thomas D. Szucs
Abstract

Dieser Beitrag untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und ethischen Herausforderungen der Gesundheitsversorgung von Strafgefangenen in der Schweiz. Trotz bestehender Gesetze und internationaler Konventionen bestehen erhebliche Defizite in der psychiatrischen Versorgung, der geschlechtsspezifischen Bedürfnisbefriedigung und der Kostenbeteiligung. Die Autoren analysieren die Auswirkungen dieser Defizite auf die Grund- und Menschenrechte der Inhaftierten und formulieren Empfehlungen zur Verbesserung der medizinischen Standards und Praktiken im Schweizer Strafvollzug.

Coralie Tavel
Coralie Tavel
Abstract

Das Phänomen der diagnosestellenden Apps für Laienanwender breitet sich immer weiter aus. Daher ist die Frage besonders wichtig: Wie hoch sind die anwendbaren medizinprodukterechtlichen Anforderungen für verschiedene diagnosestellende Apps? Dies wird durch die Klassifizierungsregeln bestimmt. Sind Änderungen an den Klassifizierungsregeln vorzunehmen? Dies sind die Fragen, mit denen sich der vorliegende Artikel befasst.

Daniel Donauer
Daniel Donauer
Pranvera Rasaj
Pranvera Rasaj
Noëlle Ulrich
Noëlle Ulrich
Abstract

Das Täuschungsverbot im Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerecht bildet eine äusserst facettenreiche Verbotsnorm, die in der Praxis regelmässig zu kritischen Anwendungsfragen führt. Für Herstellerinnen und Anbieter von Produkten ist das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot vor allem deshalb von besonderer Bedeutung, da nur durch ein klares Verständnis des Anwendungsbereichs dieses Prinzips eruiert werden kann, welche Informationen für die Anpreisung eines Erzeugnisses verwendet werden dürfen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich folglich mit den Konturen des lebensmittelrechtlichen Täuschungsverbots.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerden des Kunsthändlers Ali Aboutaam und seiner Firma Phoenix gegen Veranlagungsentscheide nach der Einfuhr antiker Kunstwerke abgewiesen. Der sogenannte «König der Antiquitäten» muss rund 3,5 Millionen CHF an Mehrwertsteuern bezahlen, Zinsen nicht inbegriffen. (Urteile 9C_107/2023, 9C_184/2023, 9C_187/2023 und 9C_203/2023)

Jurius
Abstract

BGer – Ein mutmasslicher Unterstützer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) kommt auch nach über zwei Jahren Untersuchungshaft nicht frei. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des 28-Jährigen abgewiesen. (Urteil 7B_783/2024)

Jurius
Abstract

BGer – Die fürsorgerische Unterbringung eines 47-Jährigen im Kanton Luzern wird nicht aufgehoben. Er ermordete 1996 zusammen mit seiner Mutter den Vater. Beide hatten die wahnhafte Idee, der Familienvater vergifte sie. (Urteil 5A_407/2024)

Jurius
Abstract

BGer – Ein heute noch nicht ganz 23-jähriger, in der Schweiz aufgewachsener Kosovare wird für fünf Jahre des Landes verwiesen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gutgeheissen. Der junge Mann schlug einen Serben zu Boden und versetzte ihm drei Fusstritte gegen den Kopf. (Urteil 6B_43/2024)

Jurius
Abstract

BGer – Die Verurteilung des Genfer Anwalts Thierry Ador zu zwölf Monaten auf Bewährung ist endgültig. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde ab. Er hatte Urkundenfälschung betrieben, indem er falsche Angaben in offizielle Mietvertragsformulare eingetragen hatte. (Urteil 7B_444/2023)

Jurius
Abstract

BGer – Die Gemeinde Cologny (GE) verliert ihren Kampf gegen die Reform des interkommunalen Finanzausgleichs. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil weist das Bundesgericht ihre Beschwerde ab. (Urteil 2C_642/2023) (cs)

Jurius
Abstract

BGer – Die Pflicht zur Leistung von Unterhalt nach einer Scheidung endet grundsätzlich mit dem Erreichen den Pensionsalters. Lässt sich ein Ehepaar jedoch erst nach der Pension scheiden, kann dies anders aussehen, wie ein Leiturteil des Bundesgerichts zeigt. (Urteil 5A_987/2023)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Vergabe der Hauptarbeiten für einen Gleisausbau zwischen Contone TI und dem Fluss Ticino abgewiesen. Damit können die Arbeiten für das komplette zweite Gleis zwischen Contone und Locarno im Herbst beginnen. (Urteil B-7171/2023)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat will die Kostenübernahme der intensiven Frühintervention bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen verbessern. In einer Pilotphase wurde untersucht, wie die Übernahme geregelt und finanziert werden kann. Um eine finanzielle Unterstützung durch die Invalidenversicherung zu gewährleisten, braucht es eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. An seiner Sitzung vom 21. August 2024 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft dazu unterbreitet.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative eröffnet. Damit will er die Ein- und Durchfuhr von tierquälerisch gewonnenen Pelzen und Pelzprodukten sowie deren Handel verbieten. Das Verbot soll im Tierschutzgesetz verankert werden.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung regelt den Betrieb von Reservekraftwerken zur Bewältigung einer Strommangellage. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. November 2024.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) angepasst. Neu können Gesuche für bauliche und technische Massnahmen zur Sicherheit von besonders schutzbedürftigen Minderheiten jederzeit eingereicht werden – solange die verfügbaren Mittel nicht ausgeschöpft sind. Damit ermöglicht der Bundesrat, dass besser auf sicherheitsrelevante Lageveränderungen reagiert werden kann.

Jurius
Abstract

An seiner Sitzung vom 21. August 2024 hat der Bundesrat eine Teilrevision der Mehrwertsteuer-verordnung (MWSTV) verabschiedet. Sie enthält einerseits die Ausführungsbestimmungen zum geänderten Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) und andererseits davon unabhängige Anpassungen, insbesondere betreffend Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode und Portalpflicht. Der Bundesrat hat zugleich das Inkrafttreten des revidierten MWSTG auf den 1. Januar 2025 beschlossen.