Liebe Leser*innen

In dieser Ausgabe beschäftigt sich Balawijitha Waeber mit dem Nutzen von Justitia 4.0 – sie gibt einen Überblick über das Digitalisierungsprojekt, dessen Stand sowie die geplante Plattform und JAA. Basierend auf Interviews mit Experten hat sie Empfehlungen erarbeitet, damit Justitia 4.0 erfolgreich umgesetzt werden kann.

Roger Rudolph bespricht die jüngste Rechtsprechung und den komplexen rechtlichen Rahmen zu arbeitsrechtlichen internen Untersuchungen von Arbeitgeber*innen im Rahmen von Weisungs- und Vertragsverletzungen ihrer Mitarbeitenden, insbesondere beleuchtet er die Frage: Welche Verfahrensrechte stehen diesen Angestellten zu?

Den Art. 51 AsylG (Familienasyl) analysiert Diane Melo de Almeida: Auf eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Kriterien folgt die Besprechung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anhand von Praxisbeispielen.

Und schliesslich rezensiert Roland Pfäffli die Neuauflagen der Textausgaben «Gauch/Stöckli» zum ZGB und zum OR, die bereits in der 55. Auflage herausgegeben worden sind.

Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!

Editions Weblaw

Wissenschaftliche Beiträge
Effizienzsteigerung durch Digitalisierung
Balawijitha Waeber
Balawijitha Waeber
Die Schweizer Justiz steht vor grossen Herausforderungen wie steigenden Fallzahlen und zunehmender Komplexität der Verfahren, während die Ressourcen begrenzt sind. Seit 2011 ist die digitale Übermittlung von Dokumenten möglich, doch wird der elektronische Austausch bislang kaum genutzt. Das Projekt Justitia 4.0 zielt darauf ab, bis 2026 eine zentrale Plattform für elektronische Kommunikation sowie digitale Aktenführung zu etablieren, um einen sicheren Datenfluss zwischen den Justizbehörden zu ermöglichen. Der Artikel untersucht den Nutzen von Justitia 4.0 und gibt Empfehlungen zur erfolgreichen Umsetzung der Digitalisierung in den Justizbehörden.
Beiträge
Interne Untersuchungen
Roger Rudolph
Roger Rudolph
Kommt in einem Unternehmen der Verdacht auf, dass Mitarbeitende gegen Weisungen verstossen, Vertragsverletzungen begehen, sich unethisch verhalten oder gar kriminell handeln, werden oft interne Untersuchungen eingeleitet. In der Praxis stellt sich vor allem die Frage, welche Verfahrensrechte einem beschuldigten Arbeitnehmer in Laufe einer solchen Untersuchung zu gewähren sind, beispielsweise ob ein Recht auf Akteneinsicht besteht, ob ein Anwalt oder eine Anwältin beigezogen werden kann oder ob Arbeitnehmende die Aussage verweigern können, wenn sie sich selber belasten müssten. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Fragestellungen unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung.
L’asile familial et le regroupement familial en matière d’asile
Diane Melo de Almeida
Diane Melo de Almeida
Wenn eine Familie in die Schweiz kommt, um Asyl zu beantragen, ist es wichtig, dass ihre Mitglieder im Land zusammenbleiben und die gleichen Rechte geniessen können. Ebenso wichtig ist es, dass eine geflüchtete Person mit ihren Verwandten zusammenkommen kann, von denen sie aufgrund ihres Exils getrennt wurde. Genau dies ist das Ziel von Art. 51 AsylG, eine Bestimmung, die im vorliegenden Beitrag untersucht wird. Nach einigen einleitenden Bemerkungen werden die rechtlichen Kriterien untersucht. Anschliessend werden die verschiedenen Anwendungsfälle anhand von Sachverhalten aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erläutert. (xf)
Rezension
Rezension: Neuauflage der Textausgaben zum ZGB/OR
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Wer kennt sie nicht, die bewährten Textausgaben «Gauch/Stöckli» zum ZGB/OR aus dem Schulthess Verlag. Diese sind aktuell nachgeführt in einer 55. Auflage erschienen und werden im vorliegenden Beitrag näher vorgestellt.
Aus dem Bundesgericht
Bundesgericht weist Klagen gegen Stadtzürcher Wohnvorschriften ab
Jurius
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat zwei Klagen gegen neue Vorschriften für Wohnungen der Stadt Zürich abgewiesen. Dabei ging es um nachträglich erlassene Regeln wie Einkommensgrenzen oder Zimmerbelegungen. (Urteile 4A_82/2024 und 4A_105/2024)
Aufenthaltsbewilligung für junge Syrerin zu Unrecht verweigert
Jurius
Jurius
BGer – Die Freiburger Behörden müssen einem seit zehn Jahren in der Schweiz lebenden Mädchen aus Syrien eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Dies hat das Bundesgericht mit Verweis auf das Recht auf Achtung des Privatlebens entschieden und die Beschwerde der heute 15-Jährigen gutgeheissen. (Urteil 2C_157/2023)
Staatshaftungsklage wegen Corona-Massnahmen des Bundesrates abgewiesen
Jurius
Jurius
BGer – Das Bundesgericht weist die Klage von rund 10’000 Personen gegen die Eidgenossenschaft wegen angeblich widerrechtlicher, freiheitsbeschränkender Massnahmen des Bundesrates im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab. Die Kläger hatten symbolischen Schadenersatz von je einem Franken gefordert. Die schriftliche Begründung des am Donnerstag 29. August 2024 in der Hauptverhandlung gefällten Entscheides folgt zu einem späteren Zeitpunkt. (Urteil 2E_3/2022)
Aus dem Bundesstrafgericht
Mehrjährige Freiheitsstrafen für beide Angeklagte im 1MDB-Prozess
Jurius
Jurius
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat den Direktor der Firma Petrosaudi und seinen Geschäftspartner zu Freiheitsstrafen von sieben beziehungsweise sechs Jahren verurteilt. Es hat sie des Betrugs, der qualifizierten Geldwäscherei, und der Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung für schuldig befunden. (Urteil SK.2023.24)
Medienmitteilungen
WEKO deckt weitere unzulässige Verhaltensweisen im Kies- und Deponiebereich auf
Jurius
Jurius
Mehrere Unternehmen haben im Kies- und Deponiebereich gegen das Kartellgesetz verstossen. Die WEKO büsst die Kies AG Aaretal KAGA und ihre Aktionärinnen mit insgesamt 5,3 Millionen CHF. Damit schliesst die WEKO das letzte von drei Verfahren im Berner Baustoffbereich ab.
Internationale Zusammenarbeit: Bundesrat stärkt militärische Ausbildung mit Luxemburg
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. August 2024 das Abkommen über die bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der militärischen Ausbildung mit Luxemburg genehmigt. Da die Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten in der Schweiz für gewisse Bereiche beschränkt sind, ist die Schweizer Armee an solchen Kooperationsmöglichkeiten interessiert. Auch Luxemburg kann Ausbildungsangebote in der Schweiz nutzen.
Das neue Tabakproduktegesetz gilt ab Oktober
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten verabschiedet und sie zusammen mit dem Tabakproduktegesetz auf 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt. Das Tabakproduktegesetz soll die Bevölkerung, insbesondere Minderjährige, vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums schützen. Das Gesetz regelt neben herkömmlichen Zigaretten auch elektronische Zigaretten und weitere tabak- und nikotinhaltige Produkte. Der Schutz vor Passivrauchen wird auf alle Produktkategorien ausgedehnt.
AHV/IV-Minimalrente steigt um 35 Franken
Jurius
Jurius
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 Prozent erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von 1'225 auf 1'260 CHF pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht
Jurius
Jurius
Die Beträge der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 CHF pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 CHF pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die Anpassung der Familienzulagenordnung an die Preisentwicklung verabschiedet. Die neuen bundesrechtlichen Mindestansätze treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Elektronisches Patientendossier: Übergangsfinanzierung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft
Jurius
Jurius
Das elektronische Patientendossier (EPD) soll weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Das erfordert eine umfassende Gesetzesrevision, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Damit die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision sichergestellt werden kann, haben Bundesrat und Parlament entschieden, die EPD-Anbieter mit befristeten Finanzhilfen zu unterstützen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen, dass diese Übergangsfinanzierung am 1. Oktober 2024 in Kraft tritt.
Botschaft zum Bundespersonalgesetz
Jurius
Jurius
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundespersonalgesetzes (BPG) verabschiedet. Neben Anpassungen in der beruflichen Vorsorge sollen der Datenschutz gestärkt und die Digitalisierung im Personalwesen vorangetrieben werden. Mit der Revision werden zudem punktuelle Änderungen vorgenommen, um die Effizienz in der Umsetzung des Bundespersonalrechts zu steigern.
Mehr Sicherheit im Strassentransport
Jurius
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 Anpassungen der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (ARV 1) beschlossen. Neu unterliegen daher hauptberufliche Lieferwagenlenkende im grenzüberschreitenden gewerbsmässigen Gütertransport der ARV 1. Diese Anpassung steht im Einklang mit Regelungen der EU und erfüllt einen parlamentarischen Vorstoss. Für den Verkehr innerhalb der Schweiz ändert sich nichts. Die Änderungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft.
Botschaft für Gas-Solidaritätsabkommen
Jurius
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 die Botschaft zur Genehmigung des Gas-Solidaritätsabkommens der Schweiz mit Deutschland und Italien zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung einhellig begrüsst.
Gesetzgebungsübersicht
Verzeichnis der auf September 2024 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Jurius
Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im September 2024 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.