MedienmitteilungenSozialversicherungs- und Gesundheitsrecht
Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht
Jurius
Zitiervorschlag: Jurius, Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht, in: Jusletter 2. September 2024
Die Beträge der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 CHF pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 CHF pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. An seiner Sitzung vom 28. August 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die Anpassung der Familienzulagenordnung an die Preisentwicklung verabschiedet. Die neuen bundesrechtlichen Mindestansätze treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
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