Besserer Schutz für vor dem Versicherungsalter verunfallte Personen mit Rückfällen oder Spätfolgen
Der Bundesrat möchte vor dem Versicherungsalter verunfallte Personen besser schützen. An seiner Sitzung vom 27. September 2024 hat er die Botschaft über die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zur Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» verabschiedet. Diese Änderung gewährleistet die Entrichtung von Taggeldern der Unfallversicherung in Fällen, in denen die Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person auf Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem im Jugendalter erlittenen und daher noch nicht nach UVG versicherten Unfall zurückzuführen ist.
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