Qualitätssicherung von Daten und Prognosen für Gesetzgebungsprozesse
Die Vorgaben zur Qualitätssicherung für Daten und Prognosen, die in Gesetzgebungsprozessen verwendet werden, sollen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) überprüft werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 entschieden. Die Überprüfung soll dazu beitragen, dass Bundesrat, Parlament und die Stimmbevölkerung über bestmögliche Entscheidgrundlagen verfügen.
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